Verabschiedung der Eurovignetten-Richtlinie ist begrĂŒĂenswert / Warnung vor Mehrfachbesteuerung
(Frankfurt am Main) - Das Common Office, das Verkehrsunternehmen aus Frankreich, den nordischen LĂ€ndern und Deutschland vereint, ist fest entschlossen, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Dekarbonisierung des Verkehrs im Sinne der Ersetzung von fossilen Brennstoffen beizutragen, und begrĂŒĂt die Annahme der Reform der Eurovignetten-Richtlinie. Der neue Text ermöglicht einen stĂ€rker harmonisierten Rahmen fĂŒr die Erhebung von StraĂenbenutzungsgebĂŒhren fĂŒr schwere Nutzfahrzeuge in der gesamten EuropĂ€ischen Union.
Das zentrale neue Element der Reform ist die Umstellung der Mautvariation nach CO2-Emissionen der Fahrzeuge sowie eines Aufschlags fĂŒr CO2-Emissionen (externe Kosten). Die zeitabhĂ€ngige StraĂenbenutzungsgebĂŒhr wird durch eine entfernungsabhĂ€ngige MautgebĂŒhr ersetzt.
Das Common Office warnt nachdrĂŒcklich vor einer doppelten oder gar dreifachen Besteuerung von CO2-Emissionen gleicher Herkunft. TatsĂ€chlich muss der neue Eurovignetten-Deal in Verbindung mit dem "Fit for 55"-Paket betrachtet werden, das auch die mögliche Integration von CO2 in die Energiebesteuerungsrichtlinie sowie in das EU-Emissionshandelssystem (ETS) vorschlĂ€gt. Wir fordern einen Stopp aller nationalen MaĂnahmen zur Besteuerung von CO2-Emissionen des StraĂengĂŒterverkehrs zusĂ€tzlich zur Eurovignetten-Richtlinie. Eine mehrfache CO2-Besteuerung des StraĂengĂŒterverkehrs ist nicht akzeptabel!
Die ĂŒberarbeitete EU-Wegekostenrichtlinie, die heute vom EuropĂ€ischen Parlament in StraĂburg verabschiedet wurde, enthĂ€lt eine Klausel zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von CO2-Emissionen im StraĂengĂŒterverkehr. Das Common Office begrĂŒĂt dies auĂerordentlich und wird ein groĂes Augenmerk auf die Umsetzung dieser Klausel richten.
DarĂŒber hinaus betont das Common Office weiterhin seine Forderung nach fairen Wettbewerbsbedingungen fĂŒr alle VerkehrstrĂ€ger. Die Anlastung der Wegekosten muss nach derselben Methodik fĂŒr alle VerkehrstrĂ€ger erfolgen, einschlieĂlich CO2-Standards und anderer externer Kosten. Der StraĂengĂŒterverkehr darf nicht einseitig belastet werden.
Da die neue Richtlinie die GĂŒterkraftverkehrsbranche noch mehr dazu drĂ€ngt, in emissionsarme oder emissionsfreie Nutzfahrzeuge zu investieren, wĂ€re eine stĂ€rkere Zweckbindung der Mauteinnahmen unerlĂ€sslich gewesen. Das Common Office wird in engem Kontakt mit der Politik stehen, damit die Zweckbindung von Mauteinnahmen zur Finanzierung eines klimaneutralen StraĂengĂŒterverkehrs merklich beitrĂ€gt.
Common Office
Bundesverband GĂŒterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL): Der BGL ist der Spitzenverband fĂŒr StraĂengĂŒterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsstĂ€ndischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen LandesverbĂ€nden organisierten Unternehmen. Diese betĂ€tigen sich schwerpunktmĂ€Ăig in den Bereichen StraĂengĂŒtertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.
FĂ©dĂ©ration Nationale des Transports Routiers (FNTR) ist der Spitzenverband des französischen StraĂengĂŒterverkehrsgewerbes mit ĂŒber 5.000 Mitgliedsunternehmen.
Nordic Logistics Association (NLA) ist die gemeinsame BrĂŒsseler Vertretung der fĂŒhrenden StraĂengĂŒterverbĂ€nde der nordischen LĂ€nder und vertritt ca. 16.000 Mitgliedsunternehmen aus Schweden: Sveriges Ă
keriföretag (SĂ
), DĂ€nemark: Dansk Transport og Logistik (DTL) und Norwegen: Norges Lastebileier-Forbund (NLF) in enger Zusammenarbeit mit dem assoziierten Mitglied aus Finnland: Finnish Transport and Logistics (SKAL).
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband GĂŒterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)
Pressestelle
Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 79190, Fax: (069) 7919227
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