Pressemitteilung | Bundesverband GĂŒterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)
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Verabschiedung der Eurovignetten-Richtlinie ist begrĂŒĂŸenswert / Warnung vor Mehrfachbesteuerung

(Frankfurt am Main) - Das Common Office, das Verkehrsunternehmen aus Frankreich, den nordischen LĂ€ndern und Deutschland vereint, ist fest entschlossen, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Dekarbonisierung des Verkehrs im Sinne der Ersetzung von fossilen Brennstoffen beizutragen, und begrĂŒĂŸt die Annahme der Reform der Eurovignetten-Richtlinie. Der neue Text ermöglicht einen stĂ€rker harmonisierten Rahmen fĂŒr die Erhebung von StraßenbenutzungsgebĂŒhren fĂŒr schwere Nutzfahrzeuge in der gesamten EuropĂ€ischen Union.

Das zentrale neue Element der Reform ist die Umstellung der Mautvariation nach CO2-Emissionen der Fahrzeuge sowie eines Aufschlags fĂŒr CO2-Emissionen (externe Kosten). Die zeitabhĂ€ngige StraßenbenutzungsgebĂŒhr wird durch eine entfernungsabhĂ€ngige MautgebĂŒhr ersetzt.

Das Common Office warnt nachdrĂŒcklich vor einer doppelten oder gar dreifachen Besteuerung von CO2-Emissionen gleicher Herkunft. TatsĂ€chlich muss der neue Eurovignetten-Deal in Verbindung mit dem "Fit for 55"-Paket betrachtet werden, das auch die mögliche Integration von CO2 in die Energiebesteuerungsrichtlinie sowie in das EU-Emissionshandelssystem (ETS) vorschlĂ€gt. Wir fordern einen Stopp aller nationalen Maßnahmen zur Besteuerung von CO2-Emissionen des StraßengĂŒterverkehrs zusĂ€tzlich zur Eurovignetten-Richtlinie. Eine mehrfache CO2-Besteuerung des StraßengĂŒterverkehrs ist nicht akzeptabel!

Die ĂŒberarbeitete EU-Wegekostenrichtlinie, die heute vom EuropĂ€ischen Parlament in Straßburg verabschiedet wurde, enthĂ€lt eine Klausel zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von CO2-Emissionen im StraßengĂŒterverkehr. Das Common Office begrĂŒĂŸt dies außerordentlich und wird ein großes Augenmerk auf die Umsetzung dieser Klausel richten.

DarĂŒber hinaus betont das Common Office weiterhin seine Forderung nach fairen Wettbewerbsbedingungen fĂŒr alle VerkehrstrĂ€ger. Die Anlastung der Wegekosten muss nach derselben Methodik fĂŒr alle VerkehrstrĂ€ger erfolgen, einschließlich CO2-Standards und anderer externer Kosten. Der StraßengĂŒterverkehr darf nicht einseitig belastet werden.

Da die neue Richtlinie die GĂŒterkraftverkehrsbranche noch mehr dazu drĂ€ngt, in emissionsarme oder emissionsfreie Nutzfahrzeuge zu investieren, wĂ€re eine stĂ€rkere Zweckbindung der Mauteinnahmen unerlĂ€sslich gewesen. Das Common Office wird in engem Kontakt mit der Politik stehen, damit die Zweckbindung von Mauteinnahmen zur Finanzierung eines klimaneutralen StraßengĂŒterverkehrs merklich beitrĂ€gt.

Common Office

Bundesverband GĂŒterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL): Der BGL ist der Spitzenverband fĂŒr StraßengĂŒterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsstĂ€ndischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen LandesverbĂ€nden organisierten Unternehmen. Diese betĂ€tigen sich schwerpunktmĂ€ĂŸig in den Bereichen StraßengĂŒtertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.

FĂ©dĂ©ration Nationale des Transports Routiers (FNTR) ist der Spitzenverband des französischen StraßengĂŒterverkehrsgewerbes mit ĂŒber 5.000 Mitgliedsunternehmen.

Nordic Logistics Association (NLA) ist die gemeinsame BrĂŒsseler Vertretung der fĂŒhrenden StraßengĂŒterverbĂ€nde der nordischen LĂ€nder und vertritt ca. 16.000 Mitgliedsunternehmen aus Schweden: Sveriges Åkeriföretag (SÅ), DĂ€nemark: Dansk Transport og Logistik (DTL) und Norwegen: Norges Lastebileier-Forbund (NLF) in enger Zusammenarbeit mit dem assoziierten Mitglied aus Finnland: Finnish Transport and Logistics (SKAL).

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband GĂŒterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Pressestelle Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 79190, Fax: (069) 7919227

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