Verabschiedung der Novelle des Hypothekenbankgesetzes im ersten Quartal 2004 erwartet
(Berlin) - Der Verband deutscher Hypothekenbanken ist zuversichtlich, dass die Novelle des Hypothekenbankgesetzes (HBG) noch im ersten Quartal 2004 verabschiedet wird. Der ursprünglich vorgesehene Termin per Ende Dezember 2003 kann nicht eingehalten werden. Die Ursache der Verzögerung liegt in politischen Differenzen bezüglich des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Finanzsicherheiten, das in dem selben Gesetzespaket wie die HBG-Novelle verhandelt wird. Diese Meinungsunterschiede betreffen jedoch nicht die vorgesehenen Änderungen des HBG. Die Parlamentarier haben die Novelle des HBG vielmehr als Maßnahme zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschlandbegrüßt.
Bestehende Auffassungsunterschiede betreffend das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Finanzsicherheiten sollen Anfang 2004 möglichst schnell ausgeräumt werden, damit das Gesetzespaket zu Beginn des kommenden Jahres zügig verabschiedet werden kann. Dies gilt um so mehr, da die Umsetzung der EU-Richtlinie gemäß den europarechtlichen Vorgaben bis Ende Dezember 2003 hätte erfolgen müssen.
Noch in diesem Jahr erwartet der Hauptgeschäftsführer des VDH, Dr. Louis Hagen, indes die Veröffentlichung der Rechtsverordnung zur barwertigen Deckungsrechnung im Bundesanzeiger. Den Hypothekenbanken wird darin eine Übergangsfrist zur Umsetzung der Verordnung bis zum 30. April 2004 gewährt.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband deutscher Hypothekenbanken e.V.
Georgenstr. 21, 10117 Berlin
Telefon: 030/20915100, Telefax: 030/20915101
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