Verbände setzen ihre Forderungen durch / Amadeus´ Initiative der befristeten Kompensation des GDS-Aufschlags wird ausdrücklich begrüßt und vermeidet Eskalation zu Lasten der Kunden
(Berlin) - Das gemeinsame Vorgehen und geschlossene Auftreten der Verbände ABTA, DRV, ÖRV, SRV, VDR und VIR hat zum Erfolg geführt: Durch den erstmaligen Schulterschluss der Verbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz konnten gravierende Nachteile für den Vertrieb abgewendet werden. Die Verbände begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des GDS-Anbieters Amadeus, dem Reisebüro- und Online-Vertrieb den GDS-Kostenaufschlag für die so genannten Vorzugspreise für Lufthansa- und Swiss-Buchungen ab dem 1. Juli 2008 in voller Höhe bis mindestens Ende 2008 zu erstatten.
Somit bietet kurz vor Einführung des so genannten Vorzugspreismodells von Deutscher Lufthansa (LH) und Swiss (LX) auch der vom Marktvolumen her größte GDS-Anbieter auf dem deutschen Markt eine Zwischen-Lösung für die Amadeus-Nutzer und hebt die aktuell entstandene Diskriminierung durch die Fluggesellschaften auf. Diese Entscheidung im Interesse des gesamten Vertriebs und der Kunden gelte es anzuerkennen, betonen die Verbände. Besonders die Initiative von Amadeus sei ein klares Bekenntnis zum Reisebüro-Vertrieb.
Hervorzuheben sei die bewusste unternehmerische Entscheidung von Amadeus mit dieser Initiative konstruktiv im Markt aufzutreten und ins Risiko zu gehen. Dieser Schritt auch wenn er nur zeitlich befristet ist vermeidet eine Eskalation zu Lasten der Kunden.
Bedauerlicherweise hat das Vorgehen auf Seiten der Fluggesellschaften aber schon im Voraus zu einer indiskutablen Kostenerhöhung sowie aufgeblähten Prozessen beim Vertrieb und deren Kunden geführt. Nicht zuletzt hat auch die Unsicherheit im gesamten Markt die Qualität der Zusammenarbeit zutiefst belastet.
Damit ist zunächst die zentrale Forderung aller Verbände erfüllt, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Vertriebskanäle gelten müssen und kein Vertriebskanal bevorzugt wird. Dem Vertrieb dürfen keine zusätzlichen GDS-Kosten auferlegt werden. Diese Kostenaufteilung ist ausschließlich Vertragsgegenstand zwischen Fluggesellschaft und GDS.
Die Verbände lehnen das LH/LX-Vorzugspreismodell nach wie vor ab, weil es den Wettbewerb verzerrt und die Prozesskosten in nicht akzeptabler Weise erhöht. Im Interesse der Reisebüros (sowohl stationär als auch online) und Kunden fordern sie von allen Beteiligten dauerhafte Vereinbarungen und verlässliche Perspektiven für den Flugschein-Verkauf. Dass die Auseinandersetzung zwischen Airlines und GDS nunmehr nicht auf dem Rücken der Reisebüros ausgetragen wird, ist für alle Verbände ein Beweis für den Erfolg ihres geschlossen Vorgehens. Damit wird auch das bilaterale Verhältnis zwischen GDS und dem Vertrieb in seiner jetzigen Form bestätigt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
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(el)