Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Verbändeanhörung: Kurze Fristen führen Prozess ad absurdum / Statement von Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

(Berlin) - Der Bundesrat kritisiert den Zeitdruck, unter dem viele Gesetzesvorhaben der Ampelkoalition stehen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht das Problem ebenso und weist insbesondere auf die zahlreichen enorm kurzen Stellungnahmefristen hin, die den Verbänden eingeräumt werden.

"Die Verbändeanhörung ist ein wichtiger Teil des politischen Prozesses und in der Geschäftsordnung der Bundesministerien verankert. Teilweise wird sie aber als reine Formalie angesehen. Schon in vergangenen Legislaturperioden sollten wir innerhalb kürzester Zeit zu Gesetzentwürfen Stellung nehmen - die Ampel setzt dieses Vorgehen fort. Für das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II betrug die Stellungnahmefrist eineinhalb Tage, für das Strompreisbremsegesetz gerade einmal zwanzig Stunden. Es ist schlichtweg unzumutbar, unter solchen Bedingungen Ergebnisse zu liefern, die unseren Ansprüchen genügen.

Die Regierung muss hier dringend ihr Vorgehen anpassen, damit die Qualität des Gesetzgebungsverfahrens nicht weiter leidet."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(jg)

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