Pressemitteilung | Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp)

Verband deutscher Hypothekenbanken begrüßt dritte Konsultationsphase zu Basel II

(Berlin) - Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat – nicht zuletzt aufgrund der massiven Intervention des internationalen Bankgewerbes – das Inkrafttreten der neuen Eigenkapitalgrundsätze um ein Jahr auf 2005 verschoben. Louis Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Hypothekenbanken, begrüßt diese Entscheidung. Er hebt allerdings hervor, dass in den bisherigen Konsultationen schon vieles erreicht worden sei. Hagen nennt dabei die Anerkennung interner Ratings sowie die 50 %-Gewichtung des gewerblichen Realkredits.

Der Beschluss, Anfang des kommenden Jahres eine dritte Konsultationsphase einzuläuten, verbessere indes die Aussichten auf eine einvernehmliche Lösung in den zur Zeit noch strittigen Fragen. Hauptziel der Hypothekenbanken sei es jetzt noch, Kredite mit langen Restlaufzeiten durch die neuen Eigenkapitalregelungen nicht zu benachteiligen. Die hierzu im 2. Konsultationspapier vom 16. Januar 2001 vorgesehene Lösung bezeichnet Hagen „als Angriff auf die deutsche Langfristkultur“, die das Fundament der hohen Preisstabilität auf dem deutschen Immobilienmarkt bilde. Denn die im Konsultationspapier vorgesehene Bestrafung langfristiger Kredite werde durch die absehbare Laufzeitverkürzung zu verstärkten Preisschwankungen auf dem deutschen Immobilienmarkt führen. Im Übrigen werde die Laufzeitkomponente bei der Eigenkapitalunterlegung im vorliegenden Entwurf bereits dadurch berücksichtigt, dass der aufsichtsrechtliche Horizont ein Jahr betrage, und Bonitätsverschlechterungen der Schuldner durch Herabstufung des jährlichen Ratings bereits eine höhere Eigenkapitalunterlegung erforderten. Insbesondere zeigten jedoch Erhebungen der Hypothekenbanken, dass die Langfristigkeit von Hypothekendarlehen deren Verlustrisiko keineswegs erhöhe.

„Bedeutsam ist für die Hypothekenbanken“, so Hagen weiter, „auch die vollumfängliche Anerkennung von Grundpfandrechten als Sicherheit.“ Zur Zeit sei nur die Sondergewichtung von Grundpfandrechten im erststelligen Beleihungsraum vorgesehen. Kreditteile mit einem Beleihungsauslauf zwischen 60 % bis 100 % würden trotz grundpfandrechtlicher Absicherung wie unbesicherte Kredite behandelt. Dies könne – betrachte man die Verlustquoten im nachrangigen Beleihungsraum von 0,15 % im Wohnungsbau und 0,18% im gewerblichen Bereich für den Zehnjahreszeitraum 1988 bis 1998 – nicht akzeptiert werden. Die aufsichtsrechtliche Anerkennung von Grundpfandrechten im neuen Eigenkapitalgrundsatz betreffe insbesondere auch den deutschen Mittelstand. Gerade für mittelständische Kunden, auf die etwa 1/3 des gewerblichen Kreditbestandes der Hypothekenbanken entfalle, sei die Anerkennung der grundpfandrechtlichen Sicherheiten von großer Bedeutung.

Diskussionsbedarf sieht der Hauptgeschäftsführer des Verbandes auch im Bereich der Projektfinanzierungen. Die vorgesehene Regelung müsse enger gefasst werden, damit Finanzierungen für vermietete Bestandsimmobilien wie zum Beispiel auch den Mietwohnungsbau nicht erfasst würden.

Zu begrüßen sei die Verschiebung der Umsetzung von Basel II nicht zuletzt vor dem Hintergrund der großen Zahl ungeklärter Fragen im Bereich der Forderungsverbriefung. Die bisher getroffenen Regelungen schlössen nicht aus, dass – wie im Internal Rating Based-Ansatz vorgeschlagen – im Rahmen von traditionellen Mortgage Backed Securities verbriefte Portfolios in der Summe ein höheres Eigenkapitalgewicht erhielten als im Falle ihres Verbleibs in der Bilanz. Grundsätzlich mahnt Hagen an, im Bereich der Verbriefungstechniken nach Lösungen zu suchen, die die Attraktivität der Verbriefung von Forderungen und Risiken für die Hypothekenbanken erhielten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband deutscher Hypothekenbanken e.V. Georgenstr. 21 10117 Berlin Telefon: 030/20915100 Telefax: 030/20915101

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