Pressemitteilung | VfEW - Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V.

Verband für Energie- und Wasserwirtschaft befürchtet Versorgersterben / Über (Trink)Wasser kann nicht alleine unter Preisgesichtspunkten diskutiert werden

(Stuttgart) - Kaum ein juristisches Urteil hat in der Versorgungs- und Wasserwirtschaft so hohe Wellen geschlagen wie die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur unterschiedlichen Höhe von Wasserpreisen. Der VfEW, Verband für Energie- und Wasserwirtschaft, lehnt eine einseitige Preisdiskussion ohne Berücksichtigung wesentlichster Spezifika der Wasserwirtschaft ab. Der Verband befürchtet aufgrund des Urteils erhebliche wirtschaftliche Nachteile für die Betriebe und schließt auch ein Versorgersterben nicht aus.

"Kein Trinkwasser!". Welcher Urlauber kennt nicht die Schilder, die vielerorts beispielsweise in Südeuropa über dem Wasserhahn hängen? In Deutschland ist die Situation eine andere. Doch hohe Trinkwassergüte, die Einhaltung strenger Grenzwerte, eine umfassende Überwachung der Trinkwasserqualität, der Bau und Betrieb sowie die kontinuierliche Pflege des Rohrnetzes sind nicht zum Nulltarif zu haben. "Spitzenqualität hat immer ihren Preis, muss aber dennoch nicht teuer sein", so Matthias Wambach, Geschäftsführer des VfEW. In Baden-Württemberg kostet ein Kubikmeter (1.000 Liter) Wasser durchschnittlich deutlich weniger als zwei Euro - 5,5 Liter hochwertiges Trinkwasser aus dem Wasserhahn kosten damit im Südweststaat nur einen einzigen Cent. Anders ausgedrückt: Otto Normalverbraucher muss im Land pro Tag rund 23 Cent für Wasser aufwenden. Dies beinhaltet seinen kompletten Verbrauch von 125 Litern täglich - vom Duschen über das Kochen bis hin zum Bewässern des Rasens im Hochsommer.

Wambach: "Die durch das BGH-Urteil ausgelöste Diskussion über Wasserpreise wird leider zum großen Teil an der Realität vorbei geführt". So werde der Eindruck erweckt, der Wasserpreis stehe für eine überall identische Dienstleistung, weshalb es beim Trink- und Leitungswasser keine Preisunterschiede geben dürfe. Das allerdings ist schlichtweg falsch, stellt der VfEW klar. Wasser ist eine elementare natürliche Ressource und eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und damit ein ganz wesentliches Element der Wasserwirtschaft.

Gerade in Baden-Württemberg sind die Arten der Gewinnung von Wasser aus Grund-, Quell-, und Oberflächenwasser regional sehr unterschiedlich. Kostenfaktoren sind ebenso die Aufbereitung, die Wartung der Netze und Anlagen sowie der Umwelt- und Gewässerschutz. Der VfEW weist auf einen weiteren Punkt hin: "Der demografische Wandel trägt ebenfalls zur Kostenbelastung bei. Weniger Verbraucher bedeuten, dass die Fixkosten auf weniger Kunden umgelegt werden und damit ein Verbraucher mehr zahlen muss. Der vermeintliche positive Effekt des sinkenden Verbrauchs erweist sich also kostenseitig als Bumerang", so Geschäftsführer Matthias Wambach.

"Die Ausblendung wichtiger Faktoren und die reine Fokussierung der Betrachtungsweise auf Preise ist ein bedauerlicher Irrweg, der der Wasserversorgung des Landes in keinster Weise gerecht wird", kritisiert der VfEW-Geschäftführer. Im Übrigen zeige eine Analyse der Entwicklung der Wasserpreise in Baden-Württemberg, dass sich diese über Jahre parallel zur Inflationsrate bewegt haben. Und für die von Region zu Region unterschiedliche Preisgestaltung gebe es objektiv belegbare Gründe. Wambach: "Dass der BGH nun zum Schluss kommt, dass Birnen im Schwarzwald nicht mehr kosten dürfen als Äpfel in Stuttgart, ist für uns verwunderlich, bedauerlich und nicht nachzuvollziehen".

Quelle und Kontaktadresse:
Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (VfEW) Pressestelle Stöckachstr. 48, 70190 Stuttgart Telefon: (0711) 93349-120, Telefax: (0711) 93349-199

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