Verband macht eigenen gesetzes-Vorschlag zur verbesserung der Haus- und Facharztversorgung
(Berlin) - In der Diskussion um eine gesetzliche Änderung zur hausarztzentrierten Versorgung legt der Verband der niedergelassenen Ärzte nun einen eigenen Gesetzesvorschlag auf den Tisch: In einem Positionspapier schlägt der NAV-Virchow-Bund vor, vor allem regionale Lösungen zu stärken und Versorgungskonzepte gesetzlich zu fördern, die im Sinne des Patienten ein komplettes Angebot aus haus- und fachärztlichen Leistungen gewährleisten. Aus Sicht des NAV-Virchow-Bundes muss eine stärkere Anbindung der niedergelassenen Fachärzte erfolgen, da reine Hausarztverträge ohne ergänzende Facharzteinbindung durch niedergelassene Ärzte die Versorgung auf Dauer gefährden.
Hierzu muss eine Änderung des § 73a SGB V erfolgen, die es dann auch freien Verbänden oder Ärztenetzen ermöglichen würde, auf regionaler Ebene Haus- und Facharztverträge mit Krankenkassen zu schließen. Dadurch werde nicht nur den regionalen Erfordernissen Rechnung getragen, sondern die organisationsstarken Verbände könnten viel zielorientierter die Interessen ihrer jeweiligen Mitglieder vertreten.
Der Gesetzgeber hat die Monopolstellung der Kassenärztlichen Vereinigungen beendet. Ein erstes Ergebnis ist der Hausarztvertrag zwischen MEDI, dem Hausärzteverband und der AOK im Bundesland Baden-Württemberg, der mit den bestehenden gesetzlichen Bedingungen des § 73b SGB V möglich war.
Durch eine landesspezifische Gemengelage in Bayern hat der dortige Hausärzteverband eine Gesetzesinitiative zur neuerlichen Änderung des § 73b SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2009 erreicht über die das Parlament in diesem Herbst entscheiden soll. Der Hausärzteverband will die Kassenseite zwingen, bis zum 30. Juni 2009 Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abzuschließen und dies bei einem Quorum von mindestens 50 Prozent einer hausärztlichen Anbietergemeinschaft im Lande mit Präferenz für den Hausärzteverband.
Wenn die wettbewerblichen Voraussetzungen im Gesetz zu Gunsten der Gemeinschaften von vertragsärztlichen Leistungserbringern derart verändert werden sollen, wäre es nach Auffassung des NAV-Virchow-Bundes konsequenter, sich auf den im Jahre 2006 diskutierten Gesetzesentwurf zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zu berufen, in dem die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen an Verträgen nach §§ 73b und 73c SGB V ausgeschlossen war.
Als fachübergreifender Verband, der für Haus- und Fachärzte gleichermaßen eintritt, fordert der NAV-Virchow-Bund die Gleichbehandlung und auch Verknüpfung dieser beiden Paragrafen. Neue Versorgungskonzepte mit durchgehenden Behandlungspfaden für die Patienten sollten fach- und auch sektorenübergreifend sein.
Die neuen Vertragsformen sind gekennzeichnet durch Freiwilligkeit der Teilnahme für Patienten und Ärzte. Dafür bedarf es einer Motivation und der Überzeugungskraft, dass selektive Direktverträge finanziell, strukturell und durch Versorgungsinhalte Vorteile gegenüber den Kollektivverträgen haben. Die neuen Vertragsformen machen dies also möglich und sind in einer Bewährungsprobe.
Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Bundesgeschäftsstelle Berlin
Klaus Greppmeir, Hauptgeschäftsführer
Chausseestr. 119b, 10115 Berlin
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(el)