Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

Verband privater Bauherren e.V. (VPB): Auch beim NachrĂŒsten Unterlagen einfordern

(Berlin) - Wer seine Immobilie nachtrĂ€glich zum Smarthome umbaut, muss genau aufpassen, was er bestellt, rĂ€t der Verband Privater Bauherren (VPB), denn die NachrĂŒstung, in welchem Umfang auch immer, ist kein Verbraucherbauvertrag. Paragraph 650n BGB - der Unterlagenherausgabeanspruch - greift dabei folglich nicht. Auch die VOB/B sieht laut VPB keine gesonderten UnterlagenherausgabeansprĂŒche vor. Auftraggeber bekommen also nicht automatisch alle Unterlagen ausgehĂ€ndigt. Und genau das ist beim Smarthome besonders wichtig, sonst sind die HauseigentĂŒmer an die Firma gekettet, die den Umbau ĂŒbernommen hat. Was, wenn diese Firma pleite geht? Oder die HauseigentĂŒmer die Wartung einem anderen Unternehmen ĂŒbertragen möchten? Wenn der Vertrag die Frage der Unterlagenherausgabe nicht ausdrĂŒcklich regelt, ist Streit programmiert. Der VPB rĂ€t deshalb: Solche Details unbedingt im Vorfeld besprechen und schriftlich vereinbaren.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Dipl.-Ing. Eva Reinhold-Postina, Presse Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

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