Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Verbot des Brandzeichens bei Pferden: Entscheidende Abstimmung im Bundesrat

(Bonn) - Am kommenden Freitag (15. Oktober 2010) entscheidet der Bundesrat über den rheinland-pfälzischen Antrag zum Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden. Der Agrarausschuss des Bundesrates hatte bereits im September dem Antrag mehrheitlich zugestimmt und eine entsprechende Beschlussempfehlung verabschiedet. Der Deutsche Tierschutzbund erwartet, dass das Gesamtplenum des Bundesrates dieser Empfehlung folgt. Für die Fohlen wäre das ein Meilenstein hin zu einem Verbot dieser mit erheblichem Leiden verbundenen Prozedur, die eine hochgradige Verbrennung verursacht. Der Verband fordert seit Jahren ein Verbot dieser Tierqual und hatte sich im Vorfeld der Abstimmung an alle Bundesratsmitglieder gewandt.

"Völlig unsinnig und überflüssig ist diese Brandmarkung der Fohlen als Hannoveraner, Oldenburger oder Holsteiner", kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Sie aus traditionellen Gründen und wegen züchterischer Eitelkeiten immer noch mit Brandzeichen zu quälen, muss endlich ein Ende haben. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür. Das Brennen widerspricht dem Tierschutzgesetz und dem Europarecht. Die Landesregierungen, die sich verweigern, stellen sich gegen den Tierschutz", so Apel. Weiter fordert er die Länderkammer auf, dem Antrag, mit dem die Bundesregierung gebeten wird, eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes zum Verbot des Schenkelbrandes vorzulegen, zuzustimmen.

Fohlen erleiden durch Brandzeichen Verbrennungen dritten Grades (irreversible Zerstörung der Oberhaut und der Haarfollikel). Dadurch werden große Narben künstlich herbeigeführt, die sich von der gesunden Haut abheben und lebenslang sichtbar sind.

Seit dem 1. Juli 2009 ist die neue Vorschrift in Kraft, nach der alle Fohlen EU-weit grundsätzlich mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden müssen. Das "Chippen" ist fälschungssicher und macht jedes Pferd individuell und unverwechselbar identifizierbar. Das Brandzeichen hingegen hat nur einen Werbezweck für den jeweiligen Zuchtverband und stellt somit keine individuelle und unverwechselbare Kennzeichnungsmethode dar.

In Dänemark ist der Schenkelbrand seit 1. März 2010 gesetzlich verboten, ebenso besteht ein gesetzliches Verbot in Schottland und voraussichtlich auch bald in ganz Großbritannien. Der Deutsche Tierschutzbund erwartet, dass Deutschland als drittes Land folgt und diese tierquälerische Prozedur gesetzlich verbietet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V. Pressestelle Baumschulallee 15, 53115 Bonn Telefon: (0228) 604960, Telefax: (0228) 6049640

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