Verbot von Killerspielen / Jugendschutz höheres Gut als Kunstfreiheit
(Berlin) - Die Städte und Gemeinden lehnen die vom Deutschen Kulturrat angestoßene Debatte nach grundsätzlicher Anerkennung von Computerspielen als eigenständigen Kunstbereich entschieden ab.
So genannte Killerspiele, Gewalt verherrlichende und Gewalt beherrschte Spiele, die ausschließlich Mord- und Gemetzelszenen beinhalten, haben in Kinderhänden nichts zu suchen und müssen verboten werden, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute (16. August 2007) in Berlin.
Ein effektiver Jugendmedienschutz hat für die Kommunen hohe Priorität. Computerspiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung vorkommt, unter die Kunstfreiheit fallen zu lassen und damit als wesentlichen Bereich der Kulturwirtschaft gleichzusetzen, ist nicht akzeptabel, so Landsberg. Vielmehr ist der Gesetzgeber gefordert, den bisherigen Verbotskatalog zu erweitern und insbesondere die Verkäufer von Computerspielen stärker als bisher zur Einhaltung der Verkaufsverbote anzuhalten.
Der im Bundesfamilienministerium erarbeitete Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes geht aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in die richtige Richtung. Neben den gesetzlichen Maßnahmen ist jedoch vor allem verstärkte Aufklärungsarbeit zu leisten. In erster Linie sind Erziehungsberechtigte gefordert hinzusehen, womit ihre Kinder am Computer die Zeit verbringen. Darüber hinaus müssen Lehrer in Sachen Computer- und Videospiele verstärkt sensibilisiert werden, so Landsberg abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Pressestelle
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200
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