Verbraucherinformationsgesetz versagt im Alltag / Bundesweiter Test der Verbraucherzentralen zeigt: Gesetz bringt auch in Sachsen mehr Frustration statt Aufklärung
(Leipzig) - Es ist die ernüchternde Bilanz eines bundesweiten Behördentests, den die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband heute (14. Januar 2009) zum Auftakt der Grünen Woche in Berlin präsentieren. Thematische Schwerpunkte von Anfragen waren Beanstandungen von Schinkenimitaten und Lachsprodukten. Pestizidbelastungen von Obst und Gemüse, Hygienemängel in Schulküchen und Imbissbuden und Sicherheitsmängel bei Spielzeug. Der Praxis-Test anhand von über 100 Anfragen, davon 7 aus Sachsen, zeigt: Das Verbraucherinformationsgesetz wird dem Anspruch auf mehr Bürgerfreundlichkeit und Transparenz nicht gerecht. Die Zuständigkeiten der Behörden sind unklar, die Anwendung wenig verbraucherfreundlich und die Antworten nicht alltagstauglich.
In seiner derzeitigen Fassung ist das Gesetz ineffektiv und bürokratisch. Es ist nicht klar geregelt, was überhaupt ein Verstoß ist. Ferner sind Kosten und Verfahrensdauer nicht transparent. "So wie das Gesetz zur Zeit angewendet und ausgelegt wird, ist eine schnelle und unbürokratische Aufklärung der Verbraucher nicht gewährleistet", resümiert Joachim Betz, Geschäftführer der Verbraucherzentrale Sachsen.
Auch die in Sachsen getesteten Behörden geben diesen bundesweiten Eindruck wider. Dabei scheint das Interesse der Behörden, sich bürgernah und verbraucherfreundlich zu zeigen, unterschiedlich zu sein. Auf der einen Seite wird die Auskunft verweigert mit dem Hinweis auf fehlende landesrechtliche Durchführungsbestimmungen und die Ankündigung, dass die Bearbeitung eines Auskunftsersuchens kostenpflichtig sein werde. Auf der anderen Seite wird trotz fehlender Durchführungsbestimmungen versucht, dem Verbraucher für seine Probleme bzw. Fragen brauchbare Hinweise und Informationen anzubieten, auch wenn keine bzw. nur spärliche Untersuchungsergebnisse vorliegen. "Wer sich Konsumenten mit einer nicht näher bezifferten Kostenandrohung vom Leib halten will, vertut eine gute Chance, das Vertrauen der Verbraucher in die staatliche Lebensmittelüberwachung zu stärken", so Betz. Nur durch eine transparente, auskunftsbereite und bürgernahe Lebensmittelüberwachung kann den Verbrauchern deren Tätigkeit und deren Notwendigkeit für den gesundheitlichen Verbraucherschutz nahe gebracht werden.
Positiv hervorzuheben ist, dass die Reaktionen der sächsischen Behörden - wenn auch die Mitteilungen der Behörden unbefriedigend waren - auf anfragende Verbraucher in einem relativ kurzen Zeitraum erfolgten. In der Regel dauerten diese zwischen 6 und 14 Tagen.
Negativ dagegen ist, dass bei zwei Anfragen der Verbraucherzentrale Sachsen vom Juli bzw. September 2008 Entscheidungen auf Zugang zu Informationen über "Ross und Reiter" nicht unter zwei Monaten getroffen werden und der entscheidende Zugang zu den begehrten Informationen in den Beispielfällen bis zur Stunde nicht erfolgt ist. "Die Praxis zeigt, dass es sich wohl eher um ein Verbraucherinformations-Verhinderungsgesetz handelt, welches der Intention des Gesetzgebers, künftig Gammelfleischskandale verhindern zu wollen, nicht gerecht wird", stellt Betz fest.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
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