Verbraucherinsolvenz: Sachverständige kritisieren Bundesregierung
(München) - Bei der Expertenanhörung im Bundestags-Rechtsausschuss haben die geladenen Sachverständigen die Kritik des BDS Bayern am Gesetzentwurf zur Privatinsolvenz bestätigt. Mit der angestrebten 25-Prozentquote bleibt für die meisten betroffenen Unternehmer die schnellere Entschuldung ein Wunschtraum.
"Die sachverständigen Experten der Regierung führten klar aus: Mit jetzigen dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Verbraucherinsolvenz werden nur Schuldner mit vermögenden Verwandten eine Entschuldung in drei Jahren schaffen. Das Gros wird weiterhin fünf oder sechs Jahre festgehalten", erklärt Ingolf F. Brauner, Präsident des Bundes der Selbständigen Bayern.
Ein Drittel aller Insolvenzen treffen selbständige Unternehmer
Der Gesetzentwurf gehe völlig an der Realität vieler Unternehmer vorbei, so Brauner: "Die Restschuldbefreiung betrifft nämlich nicht nur Verbraucherinsolvenzen, sondern auch die so genannten Regelinsolvenzen von Selbständigen und privat haftenden Unternehmern." Selbständige und Gewerbetreibende, die aufgrund von Zahlungsausfällen oder anderen unternehmerischen Risiken in die Insolvenz geraten, oder gar Arbeitslose oder kranke Menschen in einer Privatinsolvenz werden genauso behandelt wie Menschen, die wegen einer locker sitzenden Kreditkarte Insolvenz anmelden.
"Es ist nicht einzusehen, dass jemand der unglücklich in eine Insolvenz gerutscht ist und alles zum Abtragen seiner Schulden tut, genauso lange im Insolvenzverfahren bleibt, wie derjenige, der eine Insolvenz im schlimmsten Fall absichtlich herbeigeführt hat und keinen Finger rührt, um sein Geld zurückzubezahlen", sagt Wolfgang Krebs, Präsidiumsmitglied und Vorsitzender des Arbeitskreises Insolvenzen beim BDS Bayern. Der BDS fordert daher eine Anpassung an die von der EU vorgeschlagene "Schnellspur" für ehrliche - sogenannte redliche - selbständige Schuldner.
Die 25-Prozent-Quote hält der BDS wie fast alle Experten, die diese Woche im Rechtausschuss des Bundestages geladen waren, für illusorisch "Die Abschaffung der Quote wäre wichtig für die Wirtschaft. 25 Prozent der Forderungen nach Abzug der Verwertungs-, Verfahrens- und Verwalterkosten zu erfüllen, ist für 99 Prozent aller Schuldner unmöglich. Gläubiger werden nicht mehr Geld sehen und ehrliche Schuldner werden in ihrem unternehmerischen Neustart gehindert, nachdem sie ohnehin alles abgegeben haben", so Ingolf F Brauner
Wie im Rest Europas: neue Chance schon nach einem Jahr
Der BDS schlägt auch vor, dass Praktiker, etwa Schuldnerberater oder Experten aus der Wirtschaft, den Insolvenzrichtern als Schöffen zur Seite gestellt werden, damit den Betroffenen ein schneller Neustart möglich ist. "Wenn sich Schuldner und Gläubiger einig sind, sollte eine zweite Chance bereits nach einem Jahr möglich sein. Das ist in andern Ländern Europas längst Usus", erklärt Krebs.
Der BDS erhofft sich davon positive Auswirkungen auf Unternehmensgründungen. "Ein schneller Neustart würde vielen potentiellen Gründern die Angst vor einer Insolvenz nehmen, damit in Deutschland die Kultur der Selbständigkeit fördern und letztendlich Arbeitsplätze schaffen", ergänzt der Präsident des Bundes der Selbständigen Ingolf F. Brauner.
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