Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Verbraucherschützer und Reisewirtschaft fordern Fonds zur Absicherung der Kundengeldrückerstattung

(Berlin) - Erstattungsforderungen der Kunden belaufen sich auf 6 Milliarden Euro / Freiwillige Gutscheinlösung muss zwingend durch Fonds ergänzt werden

In einem gemeinsamen Schreiben fordern Verbände der Reise- und Tourismuswirtschaft und Verbraucherschützer Wirtschaftsminister Peter Altmaier, Justizministerin Christine Lambrecht, und Finanzminister Olaf Scholz auf, einen Kreditfonds für die Reisebranche aufzulegen. Aus dem Fonds sollen Reiseveranstalter vorübergehend Geld entnehmen können, um ihren Kunden die Gelder für pandemiebedingt stornierte Reisen rückzuerstatten. Es geht dabei um Reisen, die aufgrund der Reisewarnung von Reiseveranstaltern abgesagt und in der Regel von Reisebüros rückabgewickelt werden mussten.

Die Unterzeichner des Schreibens sind sich einig: "Ohne ein ergänzendes Instrumentarium ist die freiwillige Gutscheinlösung bei Pauschalreisen wenig belastbar und von geringem Vorteil für Verbraucher und Veranstalter gleichermaßen." Die Akzeptanz für die freiwilligen Reisegutscheine sei gering, argumentieren die Unterzeichner. Er werden also viele Kunden eine Barauszahlung bevorzugen. Die derzeitigen Rückzahlungsforderungen der Urlaube für bedingt durch Corona abgesagte Reisen summieren sich auf rund 6 Milliarden Euro, hat der Deutsche Reiseverband (DRV) berechnet. Die Reiseveranstalter sind derzeit nicht in der Lage diese Gelder fristgerecht zu erstatten - die Kassen sind gähnend leer. Verbraucher werden zunehmend ungeduldig. Drohende Insolvenzen verstärken die Unsicherheit.

Deshalb fordern der Bundesverband der Tourismuswirtschaft (BTW), der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gemeinsam einen Kreditfonds. Nur damit ist gewährleistet, dass Kundengelder kurzfristig rückerstattet werden können.

Ein solcher Fonds käme nur dann zum Tragen, wenn der Kunde auf einer Barauszahlung besteht. Reisebüros könnten sich aus dem Fonds die durch die zurückzuzahlenden Provisionen abfließende Liquidität ausgleichen lassen. Reiseveranstalter könnten die für die Kundengeldrückzahlungen notwendigen Barmittel beim Fonds aufnehmen. Sie wären so auch in der Lage, die Arbeitsplätze in ihrem Unternehmen langfristig zu erhalten. Der Fonds würde vorübergehend als Kreditgeber agieren. Die teilnehmenden Reisebüros und Veranstalter müssten aber nach Ablauf einer Frist die entnommenen Mittel wieder zurückzahlen. Damit würde der Staat dazu beitragen, die derzeitigen Liquiditätsengpässe der Reisewirtschaft zu überbrücken, Arbeitsplätze zu sichern und eine Großzahl von Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren. Gleichzeitig würde das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Pauschalreise gestärkt.

Der Fonds muss staatlich abgesichert sein. In dem gemeinsamen Schreiben heißt es: "Der Staat würde in diesem Fall eine Kreditlinie zur Verfügung stellen und eine Ausfallbürgschaft übernehmen. Bei einer erfolgreichen Bewältigung der Covid-19-Krise ist das Risiko für den Staatshaushalt als gering einzuschätzen."


Über den DRV:
Als Spitzenverband repräsentiert der DRV die Reisewirtschaft in Deutschland und setzt sich vor allem für die Belange von Reiseveranstaltern und Reisemittlern ein. Hinter dem DRV steht eine bedeutende Wirtschaftskraft: Seine Mitglieder repräsentieren den größten Teil des Umsatzes im Reiseveranstalter- und Reisemittlermarkt. Mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen, darunter zahlreiche touristische Dienstleister, machen den DRV zu einer starken Gemeinschaft, die die vielfältigen Interessen bündelt - nach dem Motto "Die Reisewirtschaft. Alle Ziele. Eine Stimme."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reiseverband e.V. (DRV) Pressestelle Lietzenburger Str. 99, 10707 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(ds)

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