Verbraucherschutz als Staatsaufgabe
(München) - Auf einer Podiumsveranstaltung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zum Thema "Information als Instrument der Verbraucherpolitik" am 31. Januar in Berlin verwies Prof. Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo Instituts, darauf, dass der Verbraucherschutz nicht erst seit der BSE-Krise ein zentrales Thema der Wirtschaftspolitik, aber auch der volkswirtschaftlichen Theoriediskussion ist. Die Träger des Nobelpreises für Wirtschaft des Jahres 2001 George Akerlof, A. Michael Spence und Joseph Stiglitz lieferten mit ihren Beiträgen zur Theorie der asymmetrischen Information erstmals eine allokative Begründung für den staatlichen Verbraucherschutz.
Prof. Sinn begrüßt das neue Verbraucherinformationsgesetz, dessen Entwurf gerade von der Bundesregierung vorgestellt wurde; es verpflichtet öffentliche oder öffentlich finanzierte Behörden, die mit Verbraucherschutzaufgaben betraut sind, Informationen über Produkteigenschaften auf Anfrage jedermann zu übermitteln, soweit nicht bestimmte, genau definierte Schutzansprüche der betroffenen Unternehmen dem entgegenstehen. Auch sind die Behörden selbst gehalten, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn ihnen Verstöße gegen verbraucherschützende Normen oder andere marktrelevante Sachverhalte bekannt werden.
Damit die Behörden diese Aufgabe leisten können, fordert Sinn eine Auskunftspflicht der betroffenen Unternehmen gegenüber den Behörden, wie noch im Eckpunktepapier des Verbraucherministeriums vorgesehen. Allerdings sollte sich die Auskunftspflicht der Unternehmen auf die qualitätsrelevanten Produkteigenschaften beschränken. So sei die Einhaltung von internationalen Arbeitsschutzbestimmungen oder von Bestimmungen des Umweltschutzes nicht Aufgabe der Verbraucher, sondern derjenigen, denen die genannten Schutzbestimmungen nützen sollen. Die sogenannten "Lebensführungsinteressen", die sich auf den Schutz Dritter beziehen, sollten ausgeklammert bleiben.
Insgesamt fordert Sinn im Verbraucherschutz eine Qualitätsinformation auf breiter Basis, auch unter Mitarbeit privater Institutionen wie der Stiftung Warentest. Er empfiehlt dem Staat, Qualitätskategorien zu bilden, zwischen denen der Verbraucher wählen kann; dies muss ein einheitliches Gütesystem mit ganz einfachen, klar verständlichen und für den Verbraucher verlässlichen Kategorien sein. Die Einführung des Bio-Siegels war ein Schritt in die richtige Richtung; es sollte jedoch mehr Siegel bzw. wohldefinierte Siegelstufen geben, um dem Verbraucher eine wirkliche Wahlfreiheit zu schaffen.
Quelle und Kontaktadresse:
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