Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Verbraucherverband begrüßt UWG-Reform der Bundesregierung / Enttäuschung über inhaltliche Schwächen des Aktionsplans

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Verabschiedung des Aktionsplans Verbraucherschutz durch das Bundeskabinett begrüßt. „Es ist ein Meilenstein, dass zum ersten Mal seit dreißig Jahren eine Bundesregierung ein Arbeitsprogramm für den Verbraucherschutz vorlegt“, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Die Bundesregierung trage insofern dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellenwert der Verbraucherpolitik Rechnung. Positiv sei auch, dass sich mit dem Aktionsplan Verbraucherpolitik nunmehr quer durch alle Ressorts ziehe. Der vzbv äußerte sich gleichzeitig enttäuscht über die inhaltliche Schwäche des Aktionsplans und das Fehlen konkreter Ziele für die Verbraucherpolitik. Wichtige Bereiche wie das Welthandelsrecht oder eine Reform des Kartellrechts blieben völlig ausgeklammert.

„Der Aktionsplan besteht aus vielen kleinen positiven Reformvorhaben – was fehlt, sind klare Prioritäten“, kritisierte vzbv-Vorstand Edda Müller. „In der Vielzahl kleinerer tagespolitischer Vorhaben verliert sich die große Linie.“ Deutlich werde auch, dass sich die Verbraucherpolitik der Bundesregierung weitgehend von der EU-Politik antreiben lasse, ohne eigene Akzente zu setzen. Auch der Aspekt der Globalisierung bleibe unterbelichtet. „Die Verbraucher sind täglich mit den Folgen der Globalisierung konfrontiert – da ist es schon erstaunlich, wenn die Bundesregierung mit keinem Sterbenswörtchen sagt, welche politischen Ziele sie gegenüber der Welthandelsorganisation verfolgt“, so Müller.

Als Beispiel für die Schwäche des Aktionsplans nannte der vzbv die heute ebenfalls vom Bundeskabinett verabschiedete Reform des Wettbewerbsrechts (UWG). Nach der ursprünglichen Ankündigung der Bundesregierung, die Rechte der Verbraucher durch die UWG Novelle stärken zu wollen, ist davon heute kaum noch etwas übriggeblieben. Die Abschöpfung von Unrechtsgewinnen ist nach massivem Druck der Wirtschaft so verwässert worden, dass der Anspruch in der Praxis kaum relevant werden dürfte. Da einem Unternehmen Vorsatz nachgewiesen werden müsse, bleibe es faktisch weiterhin unmöglich, Gewinne abzuschöpfen, die durch die Irreführung oder Täuschung von Verbrauchern erzielt wurden. Auch die immer wieder geforderte Regelung von Auskunfts- und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern ist in dem Gesetz unberücksichtigt geblieben.

Der vzbv forderte die Bundesregierung auf, den Aktionsplan zu ergänzen und zu präzisieren. Im einzelnen geht es vor allem um folgende Defizite:

Kartellrecht: Die Ministererlaubnis für die Fusion von Eon und Ruhrgas hat gezeigt, dass die Interessen der Verbraucher im Kartellrecht unter den Tisch fallen. Bei kartellrechtlichen Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Verbraucher brauchen die Verbraucherorganisationen ein gesetzlich gesichertes Beteiligungsrecht.

Öffentlicher Personenverkehr: Anstelle unklarer Prüfaufträge muss klar das Ziel benannt werden, dass im öffentlichen Personenverkehr ein modernes Fahrgastrecht eingeführt wird, dass dem im Reisevertragsrecht geltenden Niveau entspricht.

Verbraucherinformationsgesetz: Es muss eindeutig klargestellt werden, dass das geplante Verbraucherinformationsgesetz auch Auskunftsansprüche der Verbraucher gegenüber Unternehmen enthält.

Verbraucherorganisationen: Auch in Zeiten schwindender öffentlicher Mittel muss eine starke unabhängige Verbraucherarbeit erhalten bleiben. Die Finanzierungskrise der Verbraucherzentralen muss schnell gelöst werden. Nach dem Vorbild der von den Krankenkassen finanzierten unabhängigen Patientenberatung müssen auch andere Branchen der Wirtschaft dazu verpflichtet werden, unabhängige Verbraucherarbeit mitzufinanzieren. Ein erster Schritt wäre die Bereitstellung von Mitteln aus dem Absatzfonds der CMA für unabhängige Ernährungsberatung.

Nachhaltiger Konsum: Auch hier bleiben die Ziele der Bundesregierung im Vagen. Konkret muss eine Energiebedarfskennzeichnung für PKWs und Wohnraum im Altbaubestand eingeführt werden. Beim öffentlichen Personenverkehr muss die steuerliche Benachteiligung der Bahn gegenüber dem Flugzeug beendet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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