Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Anzeige

Verbraucherzentrale Bayern klagt erfolgreich gegen TikTok / Mehr Transparenz für Nutzer erstritten

(München) - Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bayern vor dem OLG Bamberg muss TikTok seine Nutzeroberfläche verbraucherfreundlicher gestalten. Einstellungen zum Empfehlungssystem im „Für Dich“-Feed und Möglichkeiten zur Meldung rechtswidriger Inhalte sind bislang für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schwer zu finden.

Versteckte Einstellungen beim Empfehlungssystem

Im Fokus der Klage stand unter anderem das Empfehlungssystem der Plattform. Dieses basiert standardmäßig auf der Auswertung persönlicher Nutzerdaten („Profiling“). Viele Nutzer sehen auf TikTok Inhalte, die ihnen aufgrund ihrer bisherigen Interessen passgerecht vorgeschlagen werden. Verbraucher müssen aber die Möglichkeit haben, Inhalte ausgespielt zu bekommen, die nicht auf der Auswertung ihrer bisherigen Interaktionen und Daten beruhen. Zwar bietet TikTok auch eine nicht-personalisierte Variante an – doch diese ist für Verbraucher bislang kaum auffindbar.

„Das Urteil ist ein großer Erfolg. Die Auswahlmöglichkeiten dürfen nicht in Untermenüs verborgen sein. Verbraucher müssen die Profilbildung einfach ausschalten können, ohne sich durch unübersichtliche Einstellungen klicken zu müssen“, erklärt Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale Bayern. Das Gericht stellte klar, dass die entsprechende Einstellung leicht zugänglich sein muss – bei TikTok sei das nicht der Fall.

Meldung rechtswidriger Inhalte nicht benutzerfreundlich

Auch das Verfahren zur Meldung rechtswidriger Inhalte erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben. Zwar gibt es eine Meldefunktion, doch nur über eine versteckte Option können Nutzer ihre Kontaktdaten angeben – und damit eine Rückmeldung vom Anbieter erhalten. Nur mit dieser Rückmeldung lässt sich nachvollziehen, ob und wie eine Beschwerde bearbeitet wird. „Es muss für Verbraucher möglich sein, eine Antwort auf ihre Beschwerden zu erhalten. Sie dürfen nicht im Nirgendwo verschwinden“, betont Tatjana Halm.

Das Gericht kritisierte besonders, dass der korrekte Meldeweg hinter einer unscheinbaren Option im Auswahlmenü verborgen war. Für Nutzer ist nicht ersichtlich, dass nur dieser Weg ein offizielles Meldeverfahren nach dem Digital Services Act (DSA) auslöst, bei dem die Angabe von Kontaktdaten möglich ist.

Was Verbraucher jetzt wissen sollten

„Für Verbraucher bedeutet das Urteil mehr Transparenz und mehr Selbstbestimmtheit bei der Nutzung sozialer Medien“, erklärt Tatjana Halm. TikTok muss jetzt nachbessern. Nutzer sollten die vorhandenen Einstellungs- und Meldemöglichkeiten aktiv nutzen. Wer nicht durchleuchtet werden möchte, kann den personalisierten Feed deaktivieren und sieht vielfältigere Inhalte.

Wenn Verbraucher ihre Kontaktdaten angeben, stärkt das ihre Position: Sie können nachvollziehen, ob ihrer Beschwerde tatsächlich nachgegangen wird, weil Anbieter zur Rückmeldung verpflichtet sind.

Die Entscheidung macht deutlich: Digitale Plattformen wie TikTok sind nach dem seit 2024 geltenden DSA verpflichtet, ihre Dienste so zu gestalten, dass zentrale Funktionen einfach auffindbar und verständlich sind. Das Urteil zeigt, dass diese Vorgaben zugunsten von mehr Transparenz und Nutzerfreundlichkeit für Verbraucher auch tatsächlich durchgesetzt werden können.

Das Urteil des OLG Bamberg (Az.: 3 UKl 5/25 e) ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V., Mozartstr. 9, 80336 München, Telefon: 089 55 27 94-0

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige