Pressemitteilung | Hans-Böckler-Stiftung

Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern / Pfarr: Länder mit gesetzlichen Regelungen zur Entgeltgleichheit haben mehr erreicht

(Düsseldorf) - Nur mit einer klaren gesetzlichen Regelung ist es möglich, die großen Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen in Deutschland zu reduzieren. Darauf weist Prof. Dr. Heide Pfarr, Wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung hin.

"Die Politik hat sich sehr lange mit freiwilligen Initiativen und Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zufrieden gegeben. Diese Strategie ist gescheitert, wie die vorgestern (8. September 2009) veröffentlichten Daten wieder gezeigt haben. Frauen verdienen ein knappes Viertel weniger als Männer - und an diesem Rückstand hat sich in den letzten Jahren nichts geändert", sagt Pfarr. "In Ländern wie Kanada, in denen Gesetze Arbeitgeber zur Untersuchung von Entgeltunterschieden verpflichten, ist deutlich mehr erreicht worden. An diese Erfahrung knüpft jetzt das Bundesarbeitsministerium mit einem Gesetzesvorschlag an."

Die Arbeitsrechtlerin hält es für sehr sinnvoll, dass nach dem Entwurf des BMAS bei einem Verdacht auf Einkommensdiskriminierung die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder der Betriebsrat erste Ansprechpartner für Beschäftigte sind. Dass eine staatliche Stelle und die Arbeitnehmervertretung Auskunftsrechte und Vertretungsfunktionen gegenüber dem Arbeitgeber wahrnehmen können, sei eine gute Voraussetzung für die effektive Untersuchung von Einkommensdifferenzen und ihre Behebung. "Viele Beschäftigte trauen sich nicht, einen Konflikt mit dem Arbeitgeber auszutragen. Und wenn sie es wagen, besteht schnell die Gefahr einer unkontrollierten Eskalation. So stehen Beschäftigten, die einen Diskriminierungsverdacht haben, kompetente und konfliktstarke Instanzen zur Seite", sagt Heide Pfarr. "Damit stärkt das Gesetzesvorhaben die Position der Arbeitnehmerin und sorgt für ein transparentes Verfahren, das auch im Sinne des Arbeitgebers sein sollte."

Quelle und Kontaktadresse:
Hans-Böckler-Stiftung Rainer Jung, Leiter, Pressestelle Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf Telefon: (0211) 77780, Telefax: (0211) 7778120

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