"Vereinbarung zur Zukunftssicherung Ackerbau " / DBV und BDP unterzeichnen Vereinfachte Regelung für Nachbaugebühren
(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) haben sich auf eine neue Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut verständigt. Mit ihr wird die Nachbauregelung im Pflanzenbau ab Anbau zur Ernte 2003 vereinfacht und gestrafft. Auch zukünftig bleibt es bei einem freiwilligen Angebot an jeden Landwirt, sich für die Rahmenregelung oder dagegen zu entscheiden.
Gegenüber dem Kooperationsabkommen Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung ist die "Vereinbarung zur Zukunftssicherung Ackerbau" deutlich vereinfacht. Anstelle der bisherigen Flächen- und Mengenerfassung für Z-Saatgut und Nachbau sind nur noch die Mengen des nachgebauten Saat- und Pflanzgutes anzugeben. Verbessert wird das sogenannte Vereinfachte Verfahren für Landwirte mit einem überdurchschnittlichen Saatgutwechsel. Die Freistellung von jeglicher Nachbaugebühr bei mehr als 60 Prozent Saatgutwechsel gilt künftig für die jeweilige Kulturartgruppen Getreide, Grobleguminosen sowie für Kartoffeln bei nachweislicher Untersuchung des Nachbaupflanzgutes auf Quarantänekrankheiten. Ohne Nachweis bleibt es bei der bisherigen Freigrenze von 80 Prozent Pflanzgutwechsel.
Bei weniger als 60 Prozent Saatgutwechsel beträgt der einheitliche Gebührensatz nunmehr bei Getreide und Grobleguminosen 45 Prozent sowie bei Kartoffeln 30 Prozent der individuellen Lizenzgebühr der Sorte.
DBV und BDP befürworten ein marktwirtschaftliches Anreizsystem zur Förderung des Z-Saatgutwechsels. Der BDP wird sich bei seinen Mitgliedern für ein neues Rabattsystem einsetzen, dessen Ausgestaltung den regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen soll. Darüber hinaus soll bei allen im Saatgutmarkt beteiligten Partnern für den Grundgedanken der Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut geworben werden. Die beiden beteiligten Verbände werden gemeinsam mit anderen Verbänden der Saatgutwirtschaft Gespräche aufnehmen, um ein System mit Elementen wie Auftragsproduktion, Frühbestellung und Bestellmengen zu erörtern, das vor Ort abgewickelt werden soll und eine längerfristige Kooperation zwischen Saatgutkäufer und -anbieter anregt.
Zur Unterstützung eines solchen Systems sind die Züchter bereit, einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent auf die Züchterlizenzgebühr zu gewähren. Bei einem Saatgutwechsel von mindestens 80 Prozent wird auch ein Rabatt in Höhe von 10 Prozent eingeräumt, sofern nicht bereits regionale Vereinbarungen getroffen wurden.
Deutscher Bauernverband und Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter unterstreichen ihren festen Willen, mit dieser Rahmenregelung einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung des Ackerbaustandortes Deutschland zu leisten. Sie verbinden die in der Sortenschutzgesetzgebung festgelegte Nachbaugebühr mit konkreten Vorschlägen zur effizienteren Gestaltung der gesamten Z-Saatgutbereitstellung. Dieser innovative Ansatz sollte von allen Beteiligten in der Produktionskette von Z-Saat- und Pflanzgut nachhaltig unterstützt werden.
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