Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

Vereinfachen statt verpflichten / Wird die staatlich geförderte Altersvorsorge entbürokratisiert, steigt die Akzeptanz / Flächendeckende Verbreitung mit Altersvorsorge-Konto möglich

(Frankfurt am Main) - Trotz der bislang geringen Akzeptanz der staatlich geförderten Altersvorsorge spricht sich die Investmentbranche gegen eine Pflicht zur Zusatzvorsorge aus. „Die Antwort auf den schleppenden Absatz von Riester-Verträgen sollte eine radikale Vereinfachung und Flexibilisierung des Alterssicherungssystems sein“, so der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Würde der Gesetzgeber die Komplexität und die Bürokratie der Riester-Rente spürbar reduzieren, steige in der Bevölkerung die Zustimmung, gibt sich der Verband überzeugt. Erst wenn die Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Riester-Rente nicht zu einer breiteren Akzeptanz führe, solle über ein Obligatorium nachgedacht werden, so der BVI. Dabei sei es dann aber entscheidend, den Arbeitnehmern auch den finanziellen Freiraum zu verschaffen, indem man die Belastung mit Steuern und Abgaben reduziere.

Um die Altersvorsorge in Deutschland weiterzuentwickeln, verweist der BVI auf sein Konzept eines Altersvorsorge-Kontos. Darin sind nur zwei Regeln vorgesehen. Erstens darf über das Vermögen erst nach dem 60. Lebensjahr verfügt werden; zweitens müssen die eingezahlten Beiträge vom Produktanbieter garantiert werden. Wie das Geld im Alter verwendet wird, ist Sache des Sparers. Außerdem ist das angesparte Kapital vererblich. Auch können in diesem Konzept privates und betriebliches Altersvorsorge-Sparen kombiniert werden. Bei einem Jobwechsel wird das Konto ohne Formalitäten zum neuen Arbeitgeber mitgenommen. Es kann aber auch zeitweise oder dauerhaft ruhen oder ausschließlich mit Beiträgen der privaten Altersvorsorge weiter geführt werden. Bisherige „Riester-Verträge“ könnten problemlos als Altersvorsorge-Konten fortgeführt werden.

Um zu einer flächendeckenden Verbreitung staatlich geförderter Altersvorsorge zu gelangen, sollten auch die bislang von der Riester-Förderung ausgenommen Bevölkerungsgruppen (z.B. Selbständige, Sozialhilfebezieher und Angehörige berufsständischer Versorgungswerke) einbezogen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt Telefon: 069/154090-0, Telefax: 069/5971406

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