Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

Vereinfachtes Jugendverfahren konsequent nutzen und kriminelle Karrieren verhindern / Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert mehr Wirksamkeit in der Jugendgerichtsbarkeit

(Berlin) - Der BDK Bundesvorstand hat auf seiner letzten Bundesvorstandssitzung von der Politik mehr Investition in die Zurückdrängung von Jugendkriminalität gefordert.

Ein Aspekt ist, die seit Jahren bestehende Möglichkeit eines "vereinfachten Jugendverfahrens" in Fällen der leichten und mittleren Jugendkriminalität in der Jugendgerichtsbarkeit anzuwenden. Gleiches sollte, was im Moment nicht zulässig ist, auch bei Verfahren mit Straftätern im heranwachsenden Alter von 18 bis 21 Jahren möglich sein.

"Straffällig gewordene Jugendliche müssen in ganz nahem zeitlichen Abstand zu ihrer Straftat erfahren, dass sie eine Regelverletzung begangen haben, die von der Gesellschaft nicht akzeptiert und deshalb auch Konsequenzen haben wird", fordert der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen ein schnelleres Reagieren der Jugendgerichte auf begangene Straftaten Jugendlicher.

"Eine aktuelle Abfrage des BDK bei allen Landesjustizministern hat ergeben, dass das "vereinfachte Jugendverfahren" in den meisten Bundesländern wenig Anwendung findet und in einigen Bundesländern eher nur ein Mauerblümchen-Dasein fristet", interpretiert der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen die geringen Zahlen von vereinfachten Jugendverfahren in den Ländern.

Beispielhaft dafür, dass es auch anders geht, sei das "Neuköllner Modell" genannt, dass von der vor kurzem verstorbenen Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig beim Amtsgericht Berlin-Neukölln entwickelt wurde und jetzt in ganz Berlin praktiziert werden soll.

Das Neuköllner Modell sieht vor, dass straffällige Jugendliche bis drei Wochen nach der Tat zu einer jugendrichterlichen Maßnahme unterhalb der Jugendstrafe verurteilt werden können. Möglich sind hierbei u.a. Anti-Gewalt-Kurse, Betreuungsweisungen, Sozialstunden, Verkehrserziehungskurse, Geldauflagen, aber auch Arreste bis zu vier Wochen.

"Durch das schnelle und konsequente Aufzeigen von Grenzen werden "Schwellentäter", bei denen sich eine kriminelle Karriere abzeichnet, von weiteren Taten abgehalten", plädiert der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen für eine bundesweite Anwendung dieses wirkungsvollen Jugendgerichtsverfahrens und weiter: "positiver Nebeneffekt wäre, dass jugendliche Straftäter Polizei insgesamt wieder ernster nehmen würden und die vorherrschende Frustration bei engagierten polizeilichen Jugendermittlern durch eine zeitnahe Verhandlung beendet werden würde."

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Bernd Carstensen, Pressesprecher Poststr. 4-5, 10178 Berlin Telefon: (030) 24630450, Telefax: (030) 246304529

(mk)

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