Vereinfachung der EU-Digitalgesetzgebung: Klare Regeln statt Abbau von Grundrechten
(Berlin) - Die europäische digitale Gesetzgebung schützt Verbraucher:innen, wenn sie online unterwegs sind. Die Europäische Kommission möchte diese digitalen Regeln vereinfachen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert:
„Eine Vereinfachung der digitalen Gesetze darf nicht zur Deregulierung auf Kosten unserer Grundwerte werden. Es geht um den Schutz unserer persönlichen Daten, das Absichern vor Manipulation unserer Entscheidungen durch KI und um unser Recht, selbst zu bestimmen, was wir im Internet preisgeben wollen und was nicht. Wenn die EU diese Regeln lockert, liefert sie den Unternehmen Schlupflöcher auf dem Silbertablett und schwächt gleichzeitig die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Statt unter dem Deckmantel von Entbürokratisierung Verbraucherschutz und Grundrechte abzubauen, muss die EU für klare Regeln sorgen und gleichzeitig das bestehende Schutzniveau erhalten. Mit ihren Plänen setzt die EU jedoch das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Spiel. Dabei ist dieses Vertrauen Voraussetzung für die Akzeptanz von digitalen Diensten wie KI und damit die Grundlage für Innovation und stabile Märkte.“
Hintergrund
Am 19. November 2025 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das Digital Omnibus-Gesetz vorgestellt. Mit dem Digital Omnibus möchte die Europäische Kommission Bürokratie abbauen und Regeln praxistauglicher machen. Im Digital Omnibus sind unter anderem Änderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der e-Privacy-Reform und der KI-Verordnung vorgesehen.
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Ramona Pop, Geschäftsführender Vorstand, Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000
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