Pressemitteilung | Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)

Vererben wird für Viele deutlich teurer / BVerfG-Urteil steht an/Gesetzentwurf trifft Immobilienerben und Mittelstand

(Nürnberg) - Mit dem Thema "Vererben" beschäftigen sich viele Deutsche nur sehr ungern. Nur rund ein Drittel aller Bundesbürger hinterlässt nach dem Tode auch ein Testament. Häufig ist der Fiskus der Nutznießer dieses Unwillens. Kassiert er doch bereits jetzt Jahr für Jahr mehr als 3 Milliarden Euro an Erbschaftsteuern.

In Zukunft könnte dies noch deutlich mehr werden, konstatiert der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vize-Präsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. mit Sitz in Nürnberg. Der Grund: Das lang erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Immobilien und Betriebsvermögen im Erbfall soll nun im Dezember 2006 kommen. Allgemein wird erwartet, dass das Gericht zahlreiche Vergünstigungen, die derzeit bei der Vererbung und Verschenkung von Immobilien und Betriebsvermögen noch bestehen, kippen wird. Passend dazu, so der Kieler Steuerexperte, hat der Gesetzgeber auch schon die entsprechenden Gesetzesentwürfe in der Schublade. Dem Vernehmen nach sollen diese nach einer weiteren Erörterung im Finanzausschuss im Oktober d. J. bereits für den 24.11.2006 für die zweite Lesung im Bundesrat vorgesehen sein.

Neben einer Erhöhung der Bewertungsmethode für Immobilien, die darauf abzielt, für die Besteuerung demnächst einen höheren Mietwert anzusetzen, sind auch im betrieblichen Bereich zahlreiche Änderungen geplant. Von zentraler Bedeutung ist hierbei, so Passau, dass demnächst zwischen so genanntem "produktiven" und "nicht produktivem Vermögen" unterschieden werden soll.

Gerade dies könnte sich nach Meinung des Steuerexperten für den Mittelstand als "Boomerang" erweisen, da gerade in diesem Bereich häufig so genanntes "Mischvermögen" vererbt wird. Da die geplanten Neuerungen keine Steuerbefreiungen und Bewertungsabschläge mehr enthalten, dürfte das neue Recht gerade hier deutlich ungünstiger sein. So fallen z. B. derzeit aufgrund der noch bestehenden Vergünstigungen für die Übertragung oder Vererbung von einem Betriebsvermögen im Einheitswert von 1 Million Euro rd. 44.800,00 Euro an Steuern an, bei der geplanten Neuregelung hingegen rd. 151.000,00 Euro. Ist in dem Vermögen z. B. so genanntes „nicht produktives“ Vermögen von 300.000,00 Euro enthalten, ergibt sich zwischen Produktivvermögen und nicht produktivem Vermögen eine Aufteilung von 70 Prozent zu 30 Prozent. Damit wird eine Steuerschuld von 30 Prozent auf 151.000,00 Euro = 45.300,00 Euro sofort fällig. Die restliche Steuerschuld von mehr als 105.000,00 Euro soll hingegen für zehn Jahre gestundet und danach erlassen werden, wenn der Betrieb zehn Jahre unverändert weitergeführt wird. Ansonsten wird je Jahr der Weiterführung nur ein Zehntel der Steuerschuld erlassen.

Mit dieser geplanten Neuregelung, das bestätigt auch der Nürnberger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Norbert Gieseler, sind für mittelständische Unternehmen erhebliche Risiken verbunden. Hält der Erbe oder Unternehmer die Zehnjahresfrist nicht durch, kommen rückwirkend erhebliche Steuernachforderungen auf ihn zu, die die derzeit noch gültige Steuerlast bei weitem überschreiten. Vor diesem Hintergrund raten dann auch beide Experten, sowohl bei Immobilien als auch im betrieblichen Bereich die derzeit bestehende Rechtslage noch auszunutzen und gegebenenfalls noch kurzfristig Übertragungen auf die Nachkommen oder den Nachfolger vorzunehmen. Zwar sind sich die beiden Experten auch einig darüber, dass bei der Übertrag von „Opas Häuschen“, noch dazu in ländlicher Umgebung, kein zwingender Handlungsbedarf besteht. Wer jedoch über mehrfaches oder höherwertiges Immobilienvermögen verfüge oder Betriebsvermögen, sollte sich noch kurzfristig rechtlich und steuerlich beraten lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. Lutz Förster, Geschäftsführender Vorstand Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg Telefon: (0911) 2443770, Telefax: (0911) 2443799

(sk)

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: