Verfassungsgericht erlaubt das Schächten - DBV äußert Verständnis für Urteil
(Bonn/Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußert Verständnis für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002, dass künftig muslimische Metzger in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten von Tieren das heißt das Töten ohne vorherige Betäubung - erhalten können. Eine entsprechende Ausnahmeregelung vom deutschen Tierschutzrecht hatten bisher schon Anhörige des jüdischen Glaubens. Der Deutsche Bauernverband betont zugleich, dass ansonsten weiterhin das deutsche Tierschutzgesetz strikte Anwendung findet, wonach warmblütige Tiere nur nach vorheriger Betäubung geschlachtet werden dürfen.
Mit dem neuen Urteil wird, so der Bauernverband, letztlich legalisiert, was offenkundig bisher schon viele Muslime - ohne Genehmigung und amtliche Fleischhygienekontrolle - praktizierten. Jetzt muss es darum gehen, dass entsprechende Schlachtstätten zur Verfügung gestellt und amtlich genehmigt werden. Der Deutsche Bauernverband geht davon aus, dass insbesondere bei Schafen unnötige Tiertransporte aus Deutschland in benachbarte Staaten, in denen das islamische Schächten schon bislang erlaubt war, deutlich rückläufig sein werden. Auch hofft der Deutsche Bauernverband, dass sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Chancen verbessern, dass Drittstaaten mit überwiegend muslimischer Bevölkerung künftig verstärkt auf Fleischimporte umstellen. Solche Staaten, in denen das Schächten den religiösen Vorstellungen entspricht, hatten bislang auf der Einfuhr von Lebendvieh bestanden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Telefon: 0228/81980
Telefax: 0228/8198205
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