Verfassungsgericht kassiert deutschen EU-Haftbefehl / Freiberg: Rückschlag im Kampf gegen Terror und internationale Kriminalität / Mängel im Gesetz schnell beheben
(Berlin) - Als bedauerlichen Rückschlag in der internationalen Terror- und Kriminalitätsbekämpfung bezeichnet der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die heutige (18. Juli 2005) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl für verfassungswidrig zu erklären. Einer verbesserten europaweiten Bekämpfung von Terror und internationaler Kriminalität schiebe dieses Urteil zunächst einen Riegel vor. Es müsse nun, so fordert die GdP, unabhängig von partei- und wahltaktischen Gedanken, daran gegangen werden, den EU-Haftbefehl möglichst zeitnah verfassungskompatibel zu gestalten. Angesichts der bedrohlichen Sicherheitslage dulde dies keinen Aufschub.
Freiberg: Europa wächst in fast allen Bereichen zunehmend zusammen, die Ausnahme bildet leider die Sicherheitspolitik. Kriminelle Bürger der Europäischen Union müssen innerhalb der gesamten EU zur Rechenschaft gezogen werden können. Die durch den islamistischen Terrorismus ausgehenden Gefahren, so Freiberg, verlange von den Justizbehörden Europas eine konsequente Zusammenarbeit. Dies sei eines der richtigen Signale in Richtung potenzieller Attentäter und Schwerstkrimineller.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei - Bundesgeschäftsstelle (GdP)
Stromstr. 4, 10555 Berlin
Telefon: 030/3999210, Telefax: 030/399921200
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- GdP mit dringendem Appell an Innenministerkonferenz und Bundesregierung / Malchow: Politik muss unverzüglich klares Signal für besseren Schutz von Polizisten senden
- GdP-Vize Radek fordert massive Investitionen und Fingerspitzengefühl im Umgang mit Asylbewerbern
- GdP zu neuem Gesetzentwurf für Vorratsdatenspeicherung / Radek: Polizeiliche Praxis muss Maßstab sein