Verfassungsgerichtsurteil lässt Land- und Forstwirtschaft unberührt / Rukwied: Substanzbesteuerung der Landwirtschaft darf sich nicht verschärfen
(Berlin) - "Die Land- und Forstwirtschaft ist entsprechend der mündlichen Begründung des Bundesverfassungsgerichtes nicht vom Urteil zur Einheitsbewertung betroffen", sagt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV). Das Gericht habe über die Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke entschieden.
"Im Zuge einer Reform der Immobilienbewertung dürfen aber keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Land- und Forstwirtschaft entstehen. Eine Reform der Grundsteuer darf die ohnehin kritische Substanzbesteuerung der landwirtschaftlichen Betriebe nicht weiter verschärfen", so der Bauernverbandspräsident.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
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