Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags weiter ungeklärt
(Berlin) - Auch nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27.9.2005 (Aktenzeichen 12 K 6263/03 E) ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes noch offen.
Das Gericht hielt das Solidaritätszuschlagsgesetz für verfassungsgemäß. Die Revision gegen das Urteil wurde ausgeschlossen. Dies wollten die Kläger nicht hinnehmen und haben beim Bundesfinanzhof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Aktenzeichen VII B 324/05).
Der DStV rät, gegen Steuerbescheide bezüglich des Solidaritätszuschlages Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
StB Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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