Vergabefremde Aspekte: Wie teuer darf der Staat einkaufen?
(Berlin) - Benötigt der Staat Straßen, Papier, Strom oder Beratung alle Waren, Dienstleistungen und Bauten muss er ausschreiben. Nur ein wettbewerbliches Verfahren garantiert ein wirtschaftliches Angebot. Damit ist gesichert, dass Steuergelder möglichst sparsam verwendet werden. Nach der Vorstellung des Entwicklungshilfeministeriums und einiger Abgeordneter des Deutschen Bundestags sollen neben betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten künftig auch politische Aspekte vom Staat bei seinen Einkäufen berücksichtigt werden. Neben der Tariftreue, Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben, Corporate Social Responsibility sowie der Frauenförderung sollen Umweltschutz und innovative Produkte bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen eine größere Rolle spielen. Auf Landesebene gibt es bereits einige gesetzliche Regelungen zu Tariftreue oder Frauenförderung: z. B. in Bayern, Berlin oder Niedersachsen. Solche Vorschriften zu vergabefremden Aspekten bedeuten mehr Bürokratie für Unternehmen und Vergabestellen. Sie belasten insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen und erschweren es Existenzgründern, sich an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen.
Berücksichtigung von Umweltschutz und Innovation bereits möglich
Schon heute kann jeder der ca. 30.000 öffentlichen Auftraggeber die Beschreibung seines Bedarfs so formulieren, dass ihm möglichst umweltschonende und innovative Produkte angeboten werden. Insbesondere unter dem Aspekt der Effizienz von Waren, aber auch Bauwerken, sind solche Aspekte für die Unterhaltungskosten von großer Bedeutung.
Kosten für den Einkauf steigen
Vergabefremde Aspekte, die die Entscheidung über das wirtschaftlichste Angebot zusätzlich beeinflussen, verteuern die Beschaffungen. Sie machen die Vergabeverfahren intransparent und rechtlich angreifbar. Damit verzögern sich Investitionen und erhöhen die Kosten. Viele Unternehmen können dann gar keine Angebote abgeben, weil sie z. B. zwar nach Tarif bezahlen, der an ihrem Hauptsitz gilt, aber nicht nach dem Tarifvertrag, der am Ort der Leistung gilt. Alle Bedingungen kann irgendwann kein Unternehmen mehr einhalten außer vielleicht eine Handvoll Großunternehmen!
Zahnloser Tiger
Die Einhaltung solcher politischer Ziele ist aber faktisch auch nicht kontrollierbar. Der öffentliche Auftraggeber vor Ort ist nicht in der Lage, tarifrechtliche Fragestellungen zu beantworten, geschweige denn sie zu entscheiden. Zudem lassen sich Erfolge entsprechender Regelungen nicht messen. So musste z. B. die Bundesregierung zugeben, dass der sogenannte Lehrlingserlass, nach dem Ausbildungsbetriebe bevorzugt wurden, keine durchgreifenden Veränderungen mit sich brachte. Der freiwillige Ausbildungspakt hingegen ist seit Jahren ein Erfolg. Mit anderen Worten: Die Forderung nach politischen Zielen im Vergaberecht beruhigt allein das politische Gewissen - und das zu Lasten der Unternehmen. Dabei wird außer Acht gelassen, dass der öffentliche Beschaffungsmarkt zwar einen nicht unerheblichen Umfang von mehr als 300 Mrd. EURO umfasst, aber im Vergleich zum privatwirtschaftlichen Güteraustausch eher gering ist. Hier gelten aber solche zusätzlichen Kriterien für den Einkauf nicht.
Der DIHK fordert daher:
1. Vergabefremde Aspekte, die nicht unmittelbar dem Auftragsgegenstand zugeordnet werden können, sind überflüssig.
2. Die öffentliche Beschaffung darf durch allgemein politische Ziele nicht verteuert werden.
3. Der Wettbewerb der Angebote wird allein nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit entschieden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Ute Brüssel, Pressesprecherin
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000
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