Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Vergütungen für Auszubildende in der Pflege: Jetzt sind die Kostenträger am Zug / Private Einrichtungen fordern Gleichbehandlung aller Auszubildenden in der Pflege

(Hannover) - Um den Pflegeberuf durch gute Ausbildungsvergütungen noch attraktiver zu machen, müssen die Pflegekassen und vor allem die niedersächsischen Kommunen die aktuellen Entwicklungen in der Branche aufnehmen und höhere Ausbildungsvergütungen refinanzieren.

Bislang hatten sich die Pflegekassen und Sozialhilfeträger maximal bereit erklärt, Ausbildungsvergütungen in Höhe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen (TVA-L) zu refinanzieren. Gegenwärtig haben einige Wohlfahrtsverbände im Land mit einer Gewerkschaft die höhere Vergütung des Tarifvertrages Bund/Kommune (TVA-B) vereinbart. Auch wenn dieser nur für einen undefinierten Teil der Wohlfahrtseinrichtungen und Dienste gilt, sind jetzt die Kostenträger am Zug. Diese müssen nun flächendeckend nachziehen und öffentlich erklären, auch diese Vergütungen zukünftig zu refinanzieren. "Die meisten privaten Pflegeeinrichtungen und Dienste zahlen ihren Auszubildenden Vergütungen in Höhe des von den Kostenträgern maximal refinanzierten Betrages und würden gerne auch entsprechend die um circa 40 Euro höhere Ausbildungsvergütung zahlen. Allerdings können sie eine entsprechende Refinanzierung ebenso wie die Personalkosten der Anleiter bisher nicht adäquat mit den Kostenträgern verhandeln", erklärt der niedersächsische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Karsten Neumann.

"Als private Unternehmen müssen wir die Gehälter unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jeder Verhandlung mit den Kostenträgern wieder neu verteidigen", erläutert Neumann. Damit habe die private Pflegebranche nicht die Planungssicherheit der großen Wohlfahrtsverbände, die zudem jährlich mit öffentlichen Geldern vom Land in Millionenhöhe und Steuervorteilen unterstützt würden.

"Die im bpa organisierten ambulanten Dienste und Pflegeeinrichtungen können ihren Auszubildenden maximal das zahlen, was sie mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern verhandeln können. Eine geringe Unterschreitung ist zulässig und führt zu geringeren Vergütungssätzen der Einrichtungen, was Sozialhilfeträger, Pflegekassen, aber insbesondere Pflegebedürftige und deren Angehörige schätzen. Wenn hier in Zukunft höhere Abschlüsse gelingen und die Akzeptanz hierfür steigt, können auch die Vergütungen für Auszubildende steigen", so der bpa-Landesvorsitzende. Wichtig sei es aber auch, die im Vergleich zu vielen anderen Berufen ohnehin schon hohen Ausbildungsvergütungen bei jungen Menschen bekannt zu machen: "Wir bieten in der Pflege krisensichere Jobs mit beispiellosen Aufstiegsmöglichkeiten und Ausbildungsvergütungen, die sich mit denen des Handels und der Banken vergleichen lassen. Das sind gute Aussichten für junge Menschen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Bernd Tews, Geschäftsführer Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889

(mk)

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