Verhinderungspflege muss erhalten bleiben!
(Berlin) – Auf ihrer Frühjahrs-Konferenz haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung das Positionspapier „Gute Pflege für Menschen mit Behinderung und bessere Unterstützung für pflegende Angehörige!“ verabschiedet. In dem Papier machen die Fachverbände deutlich, was sie von der Pflegereform der Bundesregierung erwarten.
„Die Verhinderungspflege muss in der bisherigen Höhe und Flexibilität erhalten bleiben“, fordert Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung. „Sie ist die wichtigste Entlastungsleistung für pflegende Angehörige. Einschnitte bei der Verhinderungspflege, für die derzeit jährlich 3.539 Euro zur Verfügung stehen, darf es deshalb nicht geben.“
Sorge macht den Fachverbänden, dass bei der anstehenden Pflegereform ein Sachleistungs- und ein Entlastungsbudget angedacht sind, für das zur Gegenfinanzierung jeweils Teile der Ausgaben für die Verhinderungspflege eingesetzt werden sollen. Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, einen Ersatz für die Pflege zu organisieren, wenn sie selbst beispielsweise aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind. Es ist zu befürchten, dass künftig weniger Geld dafür zur Verfügung steht und die Leistung auch nicht mehr so flexibel einsetzbar ist wie bisher.
„Wir fordern außerdem, dass Heilerziehungspflegende im Tätigkeitsfeld der Eingliederungshilfe als ausgebildete Pflegefachpersonen anerkannt werden. Das sollte bundesweit einheitlich im Pflegeberufegesetz geregelt werden“, betont Beate Bettenhausen nachdrücklich. „Heilerziehungspflegende gewährleisten aufgrund ihrer spezifischen Ausbildung die teilhabeorientierte Pflege von Menschen mit Behinderung. Ihre derzeit fehlende Anerkennung als Pflegefachpersonen gefährdet die Versorgungsqualität von Menschen mit Behinderung und verschärft den Fachkräftemangel unnötig.“
Zu ihren Forderungen und Erwartungen an eine Pflegereform haben sich die Fachverbände für Menschen mit Behinderung mit der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Katrin Staffler, der pflegepolitischen Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Simone Fischer, und Dr. Martin Schölkopf, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, ausgetauscht.
Weiterführende Informationen
• Eckpunkte des Zukunftspakts Pflege: Die Fach-Arbeitsgruppen „Versorgung“ und „Finanzierung“ im Zukunftspakt Pflege haben am 11. Dezember 2025 fachliche Eckpunkte für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung veröffentlicht. Dort werden erste Vorschläge für eine Pflegereform, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, grob skizziert.
• Positionspapier der Fachverbände: In ihrem Positionspapier „Gute Pflege für Menschen mit Behinderung und bessere Unterstützung für pflegende Angehörige!“ vom 4. März 2026 positionieren sich die Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu den Eckpunkten des Zukunftspakts Pflege vom 11. Dezember 2025.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB), Sevinç Topal, Leiter(in) Kommunikation und Digitalisierung, Invalidenstr. 29, 10115 Berlin, Telefon: 030 83001-270
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