Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Verkehrsausschuss des Europa-Parlaments auf Irrwegen / Politik gegen den Mittelstand

(Frankfurt am Main) – Mit seinen Beschlüssen zur neuen EU-Wegekostenrichtlinie befindet sich die Mehrheit des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments auf einem Irrweg. Offenbar ist in diesem wichtigen Gremium immer noch nicht angekommen, wie schwierig und verzweifelt die Situation in der mittelständischen Wirtschaft – nicht nur im Verkehrsgewerbe – europaweit ist.

In seiner Regulierungswut beansprucht der Verkehrsausschuss das Primat über Angelegenheiten zu entscheiden, die nach dem Subsidiaritätsprinzip eindeutig besser und wirtschaftsverträglicher vor Ort geregelt werden können. So ist für den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung völlig unverständlich, eine „Pflichtbemautung“ für alle Lkw ab 3,5 t einzuführen. Die bisherige Regelung, eine verbindliche, nicht diskriminierende Regelung für Lkw ab 12 t zu treffen, sei nachvollziehbar, um willkürliche Eingriffe in den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zu vermeiden und eine faire Berechnungsgrundlage zu finden. Weshalb aber in Brüssel Mautpflicht für Handwerker-Lkw, Postzustellungsfahrzeuge und das lokale Dienstleistungsgewerbe geregelt werden müssen, entzieht sich jeder Logik. Weiß man in Brüssel nicht um die prekäre Lage im Handwerk? Glaubt man wirklich, der Transport von Baumaterial vom Baustoffhof zur Baustelle müsse durch Brüssel reglementiert werden, um möglicherweise der Eisenbahn Gerechtigkeit zuteil werden zu lassen, weil diese vermeintlich ihre eigenen Wegekosten zahlt? Will man nicht zur Kenntnis nehmen, dass z. B. die Schiene in Deutschland seit 15 Jahren das vier- bis fünffache pro Personen- und Tonnenkilometer aus dem Staatshaushalt im Vergleich zur Straße erhält? Trotzdem ist kein Umsteuern auf den angeblich umweltfreundlicheren Verkehrsträger feststellbar. Wie teuer soll und darf Verkehr eigentlich werden? Diese Antworten bleibt der Parlamentsausschuss schuldig.

Einem ideologischen Irrweg folgt der EP-Verkehrsausschuss mit der Anlastung so genannter „externer Kosten“. Bis zu 60 Prozent Zuschlag auf die Wegekosten sollen es werden, falls die Kommission nicht selbst innerhalb von zwei Jahren einen zufrieden stellenden Vorschlag zur Anlastung der externen Kosten vorlegt. Ein interessanter „Trick“, Ministerrat und EU-Kommission auszuschalten. Würden sich die beiden anderen Willensbildungszentren der EU auf diesen Kuhhandel einlassen, könnte das Parlament jeden Vorschlag, der unterhalb von 60 Prozent Zuschlag bleibt, ablehnen und dafür auf die im blinden Aktionismus vorgeschlagene Regelung pochen.

Dabei verfolgt das Parlament mit seinem Ansatz zur Anlastung „externer Kosten“ einen wissenschaftlich überkommenen Ansatz. Spätestens seit der Verleihung des Nobelpreises an Ronald Coase im Jahr 1960 ist klar, wie und unter welchen Umständen externe Kosten und bis zu welchem Ausmaß diese angelastet werden dürfen, soll es nicht zu Wohlstandsverlusten kommen.

Deshalb gehört eine Regelung für die Anlastung externer Kosten nicht in eine Wegekostenrichtlinie für die Straße, sondern idealerweise in das wirtschaftspolitische Konzept der EU für alle Sektoren. Mindestens müsste aber gewährleistet sein, dass zur Vermeidung weiterer Wettbewerbsverzerrungen durch externe Kosten ein für alle Verkehrsträger verbindlicher Modus gefunden wird. Bei der Straße zu beginnen, entspricht dem typischen Lobbygedanken, man könnte damit der Schiene etwas Gutes tun. Selbst die Schweiz hat mit exorbitant hohen Straßenbenutzungsgebühren eine gegenteilige Erfahrung machen müssen. Nach Einführung der Schwerverkehrsabgabe ist der Anteil der Schiene im alpenquerenden Verkehr gegenüber dem Jahr 2001 gefallen. Das einzige, was gestiegen ist, sind die Preise für Verkehrsnachfrager.

Im Standortwettbewerb Europa gegen den Rest der Welt kann man es sich keinesfalls leisten, die Logistik weiter zu verteuern. Schließlich geben die Europäer heute schon über 30 Prozent mehr für Logistik aus als der asiatisch-pazifische und amerikanische Raum. Es darf nicht so sein, dass sich die Verkehrspolitik am kostenungünstigsten Verkehrsträger orientiert und die Preise für alle anderen künstlich erhöht, damit auch ineffiziente Strukturen auskömmliche Preise erzielen. Wer dies tut, schwächt den Standort Europa und wird das Beschäftigungsproblem zementieren statt lösen.

Es bleibt zu hoffen, dass das Plenum des Europaparlaments den unausgegorenen Vorstellungen der Mehrheit des Verkehrsausschusses ein Veto entgegen stellt. Sollte dies nicht geschehen, bleibt nur noch darauf zu hoffen, dass der EU-Ministerrat und die EU-Kommission gesamtwirtschaftliche Einsicht beweisen und Verkehr nicht nur als Übel, sondern als Motor des Fortschritts begreifen. Ohne den Lkw steht Europa still. Die Schiene erreicht nur einen Beförderungsanteil von 8 Prozent. „Wer den Hauptverkehrsträger massiv verteuert, wird Arbeitslosigkeit ernten“, meint BGL-Präsident Hermann Grewer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Pressestelle Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: (069) 79190, Telefax: (069) 7919227

(sk)

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