Verkehrsgerichtstag 2026 stärkt Qualität in der Fahrausbildung
(Berlin) - Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag geht heute zu Ende. Die verabschiedeten Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Fahrausbildung setzen aus Sicht des TÜV-Verbands wichtige Leitlinien für Qualität und Lernfortschritt, bleiben bei der Transparenz und der konsequenten Einbindung moderner Ausbildungsformen aber hinter ihren Möglichkeiten zurück. Fani Zaneta, Referentin für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, ordnet die Ergebnisse ein:
Lernstandskontrollen als Schlüssel für bessere Ausbildung
"Dass der Verkehrsgerichtstag verbindliche Lernstandskontrollen in den Mittelpunkt stellt, ist der richtige Schritt. Nur wenn der Lernfortschritt systematisch erfasst wird, lässt sich realistisch einschätzen, wann Prüfungsreife erreicht ist. Nur so können Wiederholungsprüfungen reduziert und Ausbildung sowie Verkehrssicherheit insgesamt gestärkt werden. Die häufig zitierte Durchfallquote verzerrt das Bild, weil sie Mehrfachprüfungen einbezieht. Bei Erstprüfungen bestehen rund zwei Drittel der Fahrschülerinnen und Fahrschüler auf Anhieb. Entscheidend ist deshalb nicht, Anforderungen zu senken, sondern Lernprozesse gezielt und qualitativ zu verbessern."
Qualität sichern, statt Standards abzusenken
"Die Empfehlungen setzen ein klares Zeichen: Die Qualität der Fahrausbildung darf nicht möglichen Einsparungen geopfert werden. Ein bundesweites Referenzcurriculum mit verbindlichen Mindestinhalten, darauf abgestimmte Prüfungen und eine enge Verzahnung von Ausbildung und Prüfung sind der richtige Weg, um ein hohes Sicherheitsniveau dauerhaft zu sichern. Kürzungen bei Prüfungsinhalten und -dauer oder eine Ausbildung durch Laien wären dagegen klare Rückschritte für die Verkehrssicherheit."
Quelle und Kontaktadresse:
TÜV Verband e.V., Maurice Shahd, Leiter(in) Kommunikation, Friedrichstr. 136, 10117 Berlin, Telefon: 030 760095-400
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