Verlagerung aus Prinzip: Das Heimrecht geht vom Bund an die Länder / bpa zur Entscheidung des Bundestags über Föderalismusreform
(Berlin) - Im Rahmen seiner Entscheidung über die Föderalismusreform hat der Bundestag heute (30. Juni 2006) beschlossen, die Zuständigkeit für das Heim-recht vom Bund an die Länder zu übertragen. Somit droht das Heimrecht als bewährtes Bundesgesetz und wichtiges Schutzrecht nun in 16 einzelne Län-dergesetze zu zersplittern. Im Vorfeld ist diese Entwicklung auf breite Ablehnung nicht nur bei den meisten der angehörten Sachverständigen gestoßen, sondern auch bei den Verbänden und den Fachpolitikern aller Fraktionen im Bundestag.
Wir bedauern die Entscheidung, denn sie erfolgt nur aus Prinzip und nicht aus fachlichen Erwägungen, so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundes-verbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit über 4.300 private Pflegeeinrichtungen vertritt. Die Verlagerung des Heimrechts vom Bund auf die Länder erfolgt nur, um das Gesamtpaket Föderalismusre-form nicht mehr aufschnüren zu müssen. Wir werden sehr wachsam sein, damit es nun nicht zu einer Senkung von Standards in den Ländern kommt. Übersehen wurde offenbar, dass weite Teile des Heimgesetzes auch künftig bundesgesetzlicher Regelungen bedürfen.
Die Verlagerung des Heimgesetzes kann zu länderspezifischen Anpassun-gen führen. Das haben einzelne Vorstöße in der Vergangenheit bereits ge-zeigt, so Herbert Mauel. Ein Beispiel sei die im Jahr 2004 gescheiterte Bundes-ratsinitiative des Landes Baden-Württemberg: Unter dem Vorwand des Bürokra-tieabbaus sollte die in der Heimpersonalverordnung festgelegte Fachkraftquote von 50% auf ein Drittel reduziert werden, was sich unmittelbar zu Lasten der in den Heimen geleisteten Pflegequalität ausgewirkt hätte.
Der bpa nimmt die politischen Signale der Länder sehr ernst, die Anforderungen an die Einrichtungen mehr und mehr unter den Vorbehalt der Finanzierung zu stellen. Allen voran die Refinanzierung der betriebsnotwendigen Investitionskos-ten wird diesen zunehmend verweigert. Herbert Mauel. Nach der heutigen Ent-scheidung des Bundestags werden wir umso mehr darauf achten, dass die Ressourcen für Pflegequalität in Heimen nicht an die finanzstrategischen Überlegungen einzelner Länder geknüpft und anschließend von diesen als Indikator für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bemüht werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Birte Wimmer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin
Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889
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