Verlagerung vom Auto zum ÖPNV wird durch Kompromiss zur Entfernungspauschale nicht erreicht
(Köln/Berlin) - Der sich abzeichnende Kompromiss zur Entfernungspauschale ist aus Sicht des Deutschen Städtetages wegen der weiterhin vorgesehenen Differenzierung zwischen Autofahrern bzw. Nutzern von Bus und Bahn unakzeptabel. Dies erklärte am 1. Dezember der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, angesichts der Vereinbarung, die Bundeskanzler Schröder gestern Abend mit den Ministerpräsidenten der SPD-geführten Bundesländer getroffen hat.
Demnach soll die bisherige Kilometerpauschale von 70 Pfennigen pro Kilometer für Pkw-Nutzer in eine Entfernungspauschale umgewandelt werden, die gestaffelt wird nach ÖPNV-Nutzern (60 Pfennige), Stadtpendlern (70 Pfennige) und Fernpendlern (80 Pfennige).
Der Deutsche Städtetag fordert seit langem die Umwandlung der allein die Autofahrer begünstigenden Kilometerpauschale in eine vom Verkehrsmittel unabhängige Entfernungspauschale. Deshalb lehnen wir es ab, die Höhe der Entfernungspauschale nach ÖPNV-Nutzern und Pendlern zu differenzieren, sagte Articus. Dies sei geradezu eine Aufforderung, in der Stadt den eigenen Wagen statt Busse und Bahnen zu nutzen. Der gewünschte Verlagerungseffekt weg vom Pkw hin zum ÖPNV werde damit nicht erreicht.
Zweifel äußerte der Städtetag auch an einer Besserstellung für Fernpendler. Articus: Damit werden insbesondere einkommensstarke Bevölkerungsgruppen dafür prämiert, dass sie aus der Stadt ins Umland ziehen, wodurch die Städte Einkommenssteueranteile verlieren. Gleichzeitig nutzen die Pendler die Städte aber weiterhin, um dort zu arbeiten, einzukaufen und ihre Freizeit zu verbringen.
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