Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen
(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer hat ihre "Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater vom 22. und 23. Oktober 2001" vollständig überarbeitet. Dies war insbesondere aufgrund der Entwicklung in der Rechnungslegung und der Anpassung an die heutigen Qualitätsanforderungen erforderlich. Eine weitgehende Übereinstimmung über die Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen konnte nach ausführlichen Diskussionen mit dem IDW erreicht werden.
Die endgültige Verabschiedung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer erfolgt nach der Beschlussfassung auf der Bundeskammerversammlung am 12. und 13. April 2010. Bis dahin behält die bisherige Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer Gültigkeit.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Regine Kreitz, Leiterin, Presse und Kommunikation
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799
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