Verleger kritisieren Novellierung des Urheberrechts
(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat in Berlin die vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Urheberrechts kritisiert. Die neue Archivregelung öffne, so wie sie formuliert sei, dem Missbrauch Tür und Tor.
Zwar sei es zwischen der Bundesregierung und den Verlegern unstrittig, dass die Novellierung dem Erhalten und Bewahren von Informationen dienen solle. Aufgrund der unklaren Ausgestaltung könnten sich öffentliche Einrichtungen künftig jedoch für berechtigt halten, ihre Archive für Recherchezwecke aller Art zur Verfügung zu stellen. Autoren und Verleger wissenschaftlicher Texte würden damit um die ihnen zustehenden Entgelte gebracht.
Der BDZV hatte frühzeitig auf diesen Missstand hingewiesen. Es sei nicht nachvollziehbar, erklärten die Zeitungsverleger, warum der Deutsche Bundestag diesen Bedenken keine Rechnung getragen habe. Der BDZV appellierte nachdrücklich an die Bundesländer, den entsprechenden Passus (§ 53 Abs. 2 UrhG) ersatzlos zu streichen oder aber in einer Ergänzung des Gesetzestextes klarzustellen, dass die Archivierung ausschließlich zum Zweck des Erhaltens und Bewahrens von Informationen dienen dürfe.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
Markgrafenstr. 15 (Haus der Presse), 10969 Berlin
Telefon: 030/7262980, Telefax: 030/726298299
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Nova Innovation Award 2025: BDZV zeichnet Hamburger Abendblatt, Frankfurter Allgemeine Zeitung und Mediengruppe Pressedruck aus
- Eine moderne Demokratie braucht eine starke Presse - und eine Politik, die das versteht
- Journalistische Sorgfalt versus Desinformation: Zeitungen sind Garant für verlässliche Informationen