Verlegerverbände: Europäischer Gerichtshof entscheidet über Freiheit der Medien / EU will Presse ans Gängelband nehmen
(Berlin) - Eine große Signalwirkung erwarten die deutschen Zeitungsverleger und Zeitschriftenverleger von der bevorstehenden Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs am 6. Dezember in Luxemburg über die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen das von der EU verhängte Tabakwerbeverbot. "Es geht nicht um Tabak, es geht um viel mehr als betroffene Wirtschaftsinteressen, es geht um die Achtung der kulturellen Vielfalt in einem vereinten Europa", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, heute (28.11.05) in Berlin. Sollte der Europäische Gerichtshof der Klage der Bundesrepublik nicht folgen, würde künftigen Eingriffen der EU in nationale Zuständigkeiten Tür und Tor geöffnet. Ein solcher Dirigismus würde die EU-Skepsis bei vielen Bürgern noch steigern, so Wolff. "Wer die Vision vom gemeinsamen europäischen Haus fördern will, muss die vielfältigen
unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen seiner Bewohner respektieren." Auf die fatalen Folgen von Werbeverboten für Marktwirtschaft und Demokratie ging der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) ein. Geschäftsführer Wolfgang Fürstner: "Marktwirtschaft lebt allein vom Wettbewerb. Wettbewerb braucht Werbung. Deshalb beschädigen Werbeverbote die Marktwirtschaft. Demokratie lebt allein von Medienvielfalt, die ohne Werbung nicht finanziert werden kann. Deshalb beschädigen Werbeverbote die Demokratie."
BDZV und VDZ machten deutlich, dass Presseprodukte nationale Kulturgüter seien, die vorwiegend auch national vertrieben würden. Deshalb sei es absurd, wenn die EU-Kommission bei Zeitungen und Zeitschriften von grenzübergreifenden Wirtschaftsgütern spreche, um damit zu legitimieren, die Medien ans Gängelband zu nehmen. Die Verlegerverbände hoben hervor, dass von dem EuGH-Urteil abhänge, ob auch die Freiheit der Berichterstattung gefährdet würde. In Frankreich seien bereits Strafen gegen Zeitungen verhängt worden, weil diese bei der Motorsportberichterstattung Fotos von Rennwagen mit erkennbaren Tabakmarken abgebildet hatten. Wenn die Presse in Deutschland auf höchstrichterliche Anordnung hin gezwungen würde, die Realität nicht mehr dokumentieren zu dürfen, wäre die öffentliche Funktion der Presse, nämlich umfassend und wahrhaftig zu berichten, in Frage gestellt, so die Verlegerverbände.
Gemeinsame Pressemitteilung von BDZV und VDZ.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
Haus der Presse, Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin
Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-299
Pressekonatkt:
Hans-Joachim Fuhrmann, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
Telefon: 030/ 726298-211
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Stefan Michalk, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
Telefon: 030/ 726298-162
E-Mail: s.michalk@vdz.de
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