Pressemitteilung | Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV)

Vermieten von Ferienunterkünften: Diese rechtlichen Vorschriften gelten

(Berlin) - Viele Menschen vermieten ihre Wohnung, ihr Haus oder ein Zimmer an Feriengäste. Egal ob kurzzeitig oder regelmäßig - dabei gibt es zahlreiche Regelungen und Vorschriften zu beachten. "Die Vermietung von Ferienunterkünften findet nicht im rechtsfreien Raum statt", stellt Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes e.V. (DTV) klar. Deshalb hat der DTV nun eine Orientierungshilfe erstellt: Eine Übersicht informiert unter anderem über wichtige Vorgaben im Miet-, Bau-, Melde-, Steuer- und Gewerberecht.

"Unabhängig davon, ob es sich um eine gewerbliche oder nicht-gewerbliche Vermietung handelt, muss jeder Gastgeber selbst prüfen, welche rechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind", sagt Norbert Kunz. Auch die zuständigen Kommunen seien gefragt, über gesetzliche Vorgaben zu informieren und diese durchzusetzen.

Der DTV zeichnet seit 25 Jahren Ferienhäuser, -wohnungen und -zimmer in Deutschland mit Sternen aus und informiert klassifizierte Gastgeber regelmäßig über die aktuelle Rechtslage.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV) Markus Aspetzberger, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schillstr. 9, 10785 Berlin Telefon: (030) 856 215-0, Fax: (030) 856 215-119

(sf)

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