Vermieter kann Anspruch auf Mietzahlung kurzfristig vollziehen / Haus & Grund begrüßt BGH-Urteil zur Mietminderung
(Berlin) - Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund begrüßt das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Mietminderung (VIII ZR 216/04) als konsequente Entscheidung. Durch einen Urkundenprozess kann die oft jahrelange Verfahrensdauer bei Mietstreitigkeiten deutlich abgekürzt werden. Der Vermieter erhält kurzfristig einen Zahlungstitel, um seinen Anspruch zu vollziehen, betont Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.
Der BGH hatte entschieden, dass Vermieter rückständige Mietzahlungen im Urkundenprozess geltend machen können. Im vorliegenden Fall zahlte der Mieter unter Berufung auf Mietmängel nur eine verringerte Miete. Der Vermieter klagte die Differenz unter Vorlage des Mietvertrags im Urkundenprozess ein. Ob tatsächlich Mängel in der Wohnung vorliegen, die zur Mietminderung berechtigen, wird dann im Nachverfahren entschieden.
Durch das Urteil kann die Summe der Mietausfälle begrenzt werden und damit auch der mögliche finanzielle Schaden für den Vermieter. Außerdem gibt die Entscheidung die notwendige Rechtssicherheit, unterstreicht Rüdiger Dorn. Positiv beurteilt der Verband die Entscheidung auch im Hinblick auf das Phänomen der Mietnomaden. Auch diese Gruppe verweigert häufig unter Verweis auf angebliche Wohnungsmängel die Mietzahlung.
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