Vermieter kann von starken Rauchern Schadenersatz fordern / Haus & Grund zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes
(Berlin) - Starkes Rauchen in der Mietwohnung kann den Mieter unter Umständen schadenersatzpflichtig gegenüber dem Vermieter machen. Das ist aus Sicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund der Grundsatz der gestrigen (5. März 2008) Entscheidung (Az.: VIII ZR 37/07) des Bundesgerichtshofs (BGH).
Der BGH-Richter haben deutlich gemacht, dass Rauchen in einer Mietwohnung über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehe, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch allgemeine Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern. In diesem Fall besteht für den Mieter eine Schadenersatzpflicht.
Die Beseitigung der nicht unter diese Regelung fallenden Spuren des Tabakkonsums kann der Vermieter über eine wirksame Schönheitsreparaturklausel auf den Mieter übertragen, so Haus & Grund-Geschäftsführer Wolf-Bodo Friers.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland
Stefan Diepenbrock, Leiter, Verbandskommunikation
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555
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