Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Vermittlung von Arbeitslosen abgelehnt

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Union zu Korrekturen ihres Reformkonzeptes für den Arbeitsmarkt aufgefordert. Die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen auf die Kommunen abzuladen, sei eine illusorische Vorstellung, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Freien Presse“. Dem könnten die Städte und Gemeinden nicht zustimmen. Auch bei einer Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeit, der sich die Kommunen nicht verschließen wollten, „muss der Bund die Federführung behalten“.

Landsberg warnte die Bundesregierung, im Streit um die Betreuung der Langzeitarbeitslosen auf die Linie der Union einzuschwenken. Der Bund könne sich nicht einfach so aus der Verantwortung stehlen. „Das wäre eine völlig falsche politische Weichenstellung mit verheerenden Wirkungen“, sagte Landsberg. Damit ginge das Interesse des Bundes an einer Reform des Arbeitsmarktes und der Senkung der Lohnnebenkosten erheblich zurück. Letztlich wären es dann die Kommunen, die bei einem weiteren Ansteigen der Arbeitslosenzahlen dafür haftbar gemacht würden. Auch könne bei zunehmender Globalisierung der Arbeitsmarkt nur überregional geführt werden.

Als „völlig überzogen“ bezeichnete der Hauptgeschäftsführer die Forderung der Nürnberger Bundesanstalt, nach zusätzlichen 18.000 Beschäftigten für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen.

Erhebliche Zweifel äußerte Landsberg an der von CDU/CSU vorgesehenen verfassungsmäßig zugesicherten Garantie für die Kommunen, dass ihnen die nötigen Mittel für die Betreuung der Erwerbslosen dauerhaft bereitgestellt würden. Es sei gar nicht klar, ob die Union für die Grundgesetzänderung die dazu nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat jemals erhalte.

Landsberg kündigte bundesweite Protestaktionen an, „wenn die Politik nicht endlich eine wirkungsvolle Gemeindefinanzreform umsetzt, die den Kommunen dauerhaft hilft“.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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