Vermittlungsausschuss muss die Finanzierung von Hartz IV korrigieren / Städte und Gemeinden sehen letzte Chance für die Arbeitsmarktreform
(Berlin) - Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben einen Tag vor der Sitzung des Vermittlungsausschusses an Bund und Länder appelliert, die Ende 2003 beschlossene Finanzierung der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe grundlegend zu korrigieren. „Die Kommunen brauchen die versprochene dauerhafte Entlastung um jährlich 2,5 Milliarden Euro, damit sie ihre chronischen Defizite verringern können“, erklärten am 17. Juni die Hauptgeschäftsführer des Städtetages und des Gemeindebundes, Dr. Stephan Articus und Dr. Gerd Landsberg.
Zwei sinnvolle Verabredungen zwischen den Städten und Gemeinden und Bundeswirtschaftsminister Clement, so der Appell, sollten im Vermittlungsausschuss aufgegriffen werden: eine gesetzlich verbindliche finanzielle Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten für die Langzeitarbeitslosen sowie eine Revisionsklausel, die zusätzliche Mehrbelastungen der Kommunen zügig durch rückwirkende Zahlungen des Bundes ausgleicht.
Allerdings bestehe zwischen den bisher vom Bund zum 1. Januar 2005 offiziell angebotenen 1,8 Milliarden Euro als Beteiligung an den Unterkunftskosten und der drohenden Gesamtbelastung der Kommunen in Höhe von mindestens 4,8 Milliarden Euro eine erhebliche Lücke. „Wir erwarten deshalb, dass sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss auf eine deutlich höhere Einstiegsquote einigen. Je mehr der Bund sich sofort an der gewaltigen Summe der Unterkunftskosten beteiligt, desto weniger muss er den Kommunen nachträglich als Ausgleich zahlen“, sagten die Hauptgeschäftsführer Articus und Landsberg: „Aber auch die Länder sind gefordert. Damit die versprochene Entlastung der Kommunen zustande kommt, müssen sie ihre durch Hartz IV entstehenden Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro in voller Höhe an ihre Kommunen weitergeben.“
Vor der Sommerpause müsse Klarheit über die Finanzierung von Hartz IV herrschen, verlangten Articus und Landsberg. Andernfalls könne das Gesetz zum 1. Januar 2005 nicht vollzogen werden. Ohne die den Kommunen zugesagte Entlastung wird die Arbeitsmarktreform scheitern und eine große Chance vertan, die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200
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