Pressemitteilung | Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW)

Vermittlungsverfahren: Steuererhöhungen durch die Hintertür

(Köln) - Wird der Kompromissvorschlag der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen im Vermittlungsverfahren angenommen, müssen die Kapitalgesellschaften pro Jahr 4,4 Milliarden Euro mehr an den Fiskus abliefern. Zusätzlich werden der Bundesregierung Maßnahmen empfohlen, die zu einer weiteren Mehrbelastung der Wirtschaft in Höhe von 5,7 Milliarden Euro führen. Die ursprüngliche Giftliste der rot-grünen Koalition wird auf diese Weise zwar entschärft, dafür werden die Unternehmen aber an anderer Stelle geschröpft. Kapitalgesellschaften sollen wieder einen größeren Beitrag für das Gemeinwesen leisten, fordern Politiker landauf, landab. Ob Unternehmen gerade Gewinne machen oder nicht, spielt für sie keine Rolle. Denn der Fiskus braucht Geld.

Kritisiert wird vor allem, dass die Körperschaftsteuer – die Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften – derart eingebrochen ist. Doch das ist in einem konjunkturellen Abschwung völlig normal. Ein üppig sprudelndes Körperschaftsteueraufkommen wäre eher paradox. Um die Kuh gleichwohl zu melken, betont die Politik immer wieder, es müssten handwerkliche Fehler der Steuerreform behoben werden. An erster Stelle werden dabei die Körperschaftsteuerguthaben der Unternehmen genannt.

Diese Guthaben sind dadurch entstanden, dass vor der Steuerreform einbehaltene Gewinne einem höheren Körperschaftsteuersatz unterlagen als ausgeschüttete. Werden nun vor der Steuerreform entstandene und zunächst einbehaltene Gewinne noch nachträglich ausgeschüttet, gibt es eine Erstattung der zuviel gezahlten Körperschaftsteuern. Denn in dem Moment, in dem sich die Gewinnverwendung ändert, ändert sich nach altem Recht – und dem unterliegen die vor 2001 entstandenen Gewinne – auch der Körperschaftsteuersatz. Die Unternehmen haben von dieser Regelung zuletzt regen Gebrauch gemacht: Von den geschätzten 36 Milliarden Euro Steuerguthaben sind in den Jahren 2001 und 2002 insgesamt rund 21 Milliarden Euro abgerufen worden, was das Körperschaftsteueraufkommen rein rechnerisch um diesen Betrag verringert hat.

Addiert man diese „ausgekehrten“ Altguthaben zum kassenmäßigen Aufkommen der Körperschaftsteuer hinzu, so erhält man für 2001 und 2002 ein rechnerisches Aufkommen von 10 und 13,4 Milliarden Euro.
Auch wenn es für den Fiskus schmerzhaft sein mag: Eine Verweigerung der Steuererstattung wäre steuersystematisch und verfassungsrechtlich problematisch, weil de facto eine Enteignung. Genau dies soll aber zumindest temporär erfolgen. Der neue Vorschlag der Ministerpräsidenten von Hessen und Nordrhein-Westfalen sieht für die Dauer von drei Jahren ein Moratorium für den Abruf von Körperschaftsteuerguthaben vor. Damit werden die Aktionäre zu einem Zwangskredit an den Staat verpflichtet. Zusammen mit weiteren Maßnahmen soll so bei den Kapitalgesellschaften ein Steuermehraufkommen von 4,4 Milliarden Euro erzielt werden.

Auch die übrigen Steuererhöhungen sind, wie es Pressemeldungen suggerieren, keineswegs völlig vom Tisch: Denn Koch und Steinbrück geben Empfehlungen ab, wie das Körperschaftsteuervolumen in Zukunft weiter vergrößert werden könnte. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf zwei Punkten:

1. Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Wenn eine Muttergesellschaft der Tochter einen Kredit gibt, sollen die dafür gezahlten Zinsen künftig in vielen Fällen wie eine verdeckte Gewinnausschüttung behandelt, also versteuert werden. Dies soll 2,6 Milliarden Euro bringen.

2. Vereinfachungsregelung der Halbjahresabschreibung. Bei Neuanschaffungen soll sie entfallen. Bisher dürfen Unternehmen bei der Berechnung der ersten Abschreibungsrate den vollen Kaufbetrag zugrunde legen, wenn der Gegenstand im ersten Halbjahr erworben wurde. Wurde er im zweiten Halbjahr angeschafft, war pauschal der halbe Kaufpreis die Berechnungsgrundlage. Dies soll durch eine monatsgenaue Berechnung der erstjährigen Abschreibung ersetzt werden und dem Fiskus 2,5 Milliarden Euro in die Kasse spülen.

Würden diese beiden und weitere Empfehlungen umgesetzt, werden die Unternehmen mit 5,7 Milliarden Euro zusätzlich belastet. Zusammen mit den 4,4 Milliarden aus dem Vermittlungsverfahren ergäbe sich eine jährliche Mehrbelastung von 10,1 Milliarden Euro. Damit ist Eichels Gesetzespaket zwar formal nicht mehr relevant. Die Unternehmen aber werden gleichwohl in die Mangel genommen – sogar noch stärker als von Eichel vorgesehen. Denn im Steuervergünstigungsabbaugesetz sollte die Wirtschaft „nur“ Mehrbelastungen von 7,9 Milliarden Euro tragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) Gustav-Heinemann-Ufer 84-88, 50968 Köln Telefon: 0221/49811, Telefax: 0221/4981592

NEWS TEILEN: