Vermögensübertragung zu Lebzeiten hilft Erbschaftsteuer sparen
(Nürnberg) - Alljährlich nimmt der Fiskus mehr als 3 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer ein. Ursache hierfür, so der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vize-Präsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. mit Sitz in Nürnberg, sei, dass viele Bundesbürger sich über die erbschaftsteuerlichen Vorschriften nicht im Klaren seien.
Gerade bei Vermögen oberhalb der erbschaftsteuerlichen Freibeträge, so Passau, ließen sich durch Vermögensübertragungen bereits zu Lebzeiten im Abstand von je zehn Jahren erhebliche Erbschaftsteuern einzusparen. Sein Nürnberger Kollege, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Norbert Gieseler, macht dazu ein Beispiel auf: Ein Vater hinterlässt seinem Sohn Vermögen im Steuerwert von 600.000,00 Euro. Dafür hat der Sohn eine Erbschaftsteuer von rd. 59.000,00 Euro zu entrichten. Hätte der Vater das Vermögen hingegen bereits zu Lebzeiten in zwei Schritten zu je 200.000,00 Euro im Abstand von zehn Jahren übertragen, so wären diese im Hinblick auf die alle zehn Jahre neu zu nutzenden Kinderfreibeträge (205.000,00 Euro) steuerfrei gewesen. Liegt die letzte Schenkung sodann am Todestage ebenfalls mehr als zehn Jahre zurück, bleibt auch die Erbschaft des verbleibenden Restvermögens von 200.000,00 Euro steuerfrei gezahlte Steuern: keine!
Vor diesem Hintergrund empfehlen dann auch beide Experten, sich bereits rechtzeitig Gedanken über die Erbfolge zu machen, um so das Vermögen in der Familie zu behalten.
Mehr zum Thema enthalten auch die Ratgeber Sterben macht Erben sowie Sterben und Steuern, je 8,00 Euro zzgl. 1,10 Versand, c/o Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V., Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/2443770, Telefax: 0911/2443799, E-Mail: hescher@scho-wei.de
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Lutz Förster, Geschäftsführender Vorstand
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: (0911) 2443770, Telefax: (0911) 2443799
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