Pressemitteilung | DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung

Vernetzte Versorgung psychisch Erkrankter

(Berlin) - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 21. August 2025 die erste Überarbeitung der „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf“ (KSVPsychRl).

„Wir begrüßen, dass der G-BA die Ergebnisse einer Evaluation und die vielfachen Hinweise der beteiligten Professionen bearbeitet hat − und mit einer überarbeiteten Version der Richtlinie kooperative Strukturen in der Versorgung psychisch Erkrankter fördern will − das ist grundsätzlich auch in unserem Sinne“, betont Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).

Zukünftig werden auch Psychotherapeut*innen mit einem hälftigen Versorgungsauftrag in die Lage versetzt, Patient*innen als Bezugspsychotherapeut*innen in dieser vernetzten Struktur zu versorgen. „Eine notwendige Vereinfachung, um allen niedergelassenen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen diese Beteiligung zu ermöglichen“, betont Hentschel.

Ebenfalls ist neu geregelt, dass Psychologische Psychotherapeut*innen zukünftig Bezugspsychotherapeut*innen über alle in der Richtlinie relevanten Indikationsbereiche sein können. Sie beziehen Fachärzt*innen ein, wenn psychopharmakologische Behandlung eine häufige Anpassung benötigt oder Patient*innen einer kontinuierlichen Behandlung oder Überwachung durch geeignete Fachärzt*innen bedürfen. „Wir bewerten positiv, dass der Ausschluss von Psychotherapeut*innen als verantwortliche Bezugspsychotherapeut*innen bei bestimmten Indikationen damit weitestgehend abgeschafft ist“, betont Psychotherapeut Gebhard Hentschel.

Ein problematisches Nadelöhr für Patient*innen bleibt die zwingende und in Teilen zusätzliche psychiatrisch differentialdiagnostische Abklärung. „Den Patient*innen werden damit unnötige Doppeluntersuchungen zugemutet“, sagt Hentschel. „Psychologische Psychotherapeut*innen sind ebenso wie Fachärzt*innen fachlich kompetent, um die notwendige diagnostische Abklärung vorzunehmen und den interdisziplinären Diagnostikprozess zu initiieren.” Eine gute multidisziplinäre Zusammenarbeit in einem Versorgungsnetz lebt vom wechselseitigen sowie zielgerichteten Zusammenwirken. Nur so können Ressourcen sinnvoll und effizient verzahnt werden. „An dieser Stelle wird es schwierig werden, Psychotherapeut*innen für eine vertrauensvolle und auf fachlicher Augenhöhe stattfindende Zusammenarbeit zu gewinnen”, betont Hentschel.

„Als eine Erleichterung bewerten wir, dass die Anforderungen an die Netzstrukturen abgesenkt wurden.“ So wird die Mindestanzahl an Psychotherapeut*innen und Fachärzt*innen zur Gründung eines Netzes von 10 auf jetzt 6 abgesenkt. Dies ermöglicht einen flexibleren Aufbau von Netzstrukturen gerade auch im ländlichen Raum.

Nach wie vor sind die administrativen Aufwendungen zur Etablierung einer Netzstruktur sehr aufwändig. „Diese Entwicklung gilt es weiter in den Blick zu nehmen“, fordert Gebhard Hentschel.

Quelle und Kontaktadresse:
DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, Hans Stromsdörfer, Pressesprecher(in), Am Karlsbad 15, 10785 Berlin, Telefon: 030 235009-0

NEWS TEILEN: