Veröffentlichung von Agrarbeihilfen stoppen / DBV begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden
(Berlin) - Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hält die Veröffentlichung von Agrabeihilfe-Empfängern im Internet für unzulässig. Der Deutsche Bauernverband (DBV) teilt die Auffassung des Gerichts, dass die Offenlegung der Empfängerdaten ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz sei. Wie der DBV immer wieder betont hat, sei es unverhältnismäßig, dass die Daten im Internet weltweit einsehbar sind. Auch sei es unmöglich, die Daten wie vorgesehen nach zwei Jahren zu löschen. Der DBV fordert daher Bund und Länder auf, die Veröffentlichung im Internet unverzüglich einzustellen und nicht mehr länger Betriebsdaten von Landwirten im Internet zu veröffentlichen.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Beschluss vom 27. Februar 2009 das Klageverfahren eines hessischen Landwirts mit Unterstützung des Bauernverbandes gegen die Veröffentlichung seiner Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen der EU im Internet ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die entsprechenden Vorschriften zur Überprüfung vorgelegt. Es hält die entsprechenden Vorschriften der genannten Verordnungen für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht.
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