Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Verpackungsgesetz darf nicht das letzte Wort sein

(Berlin) - Bis heute ist es nicht gelungen, die Entsorgung von Verpackungsabfällen auf die Ziele Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz hin auszurichten. Die traurige Bilanz nach mehr als 25 Jahren Verpackungsverordnung: Kein Land in Europa produziert pro Kopf mehr Verpackungsabfälle (2014: 17,8 Mio. Tonnen). Die Mehrwegquote ist eingebrochen, die Recyclingquote stagniert und die tatsächliche Wiedereinsatzquote von aufbereiteten Kunststoffabfällen liegt nur bei etwa 20 Prozent. Der VKU bezweifelt, dass das Verpackungsgesetz eine Trendwende bringen wird und fordert eine Neuausrichtung im Interesse von Bürgern und Umwelt.

Grundlegende Neuausrichtung im Sinne des Umweltschutzes notwendig

Ein Grund für die zu erwartenden Defizite des Verpackungsgesetzes ist, dass mit der Marktüberwachung Vertreter der Verpackungsindustrie betraut werden sollen. Diese haben sich bereits im Vorgriff auf das Gesetz in einer privatrechtlichen Stiftung, der sogenannten Zentralen Stelle, organisiert. Damit wird der Bock zum Gärtner gemacht: Die zu Überwachenden sollen sich selbst überwachen. Es ist schwer vorstellbar, dass die Zentrale Stelle ökologische Ziele bei der Verpackungsentsorgung über die ökonomischen Interessen der Verpackungsindustrie stellen wird.

Trennung bleibt für Bürger unlogisch

Das Verpackungsgesetz lässt die Kommunen bei der Aufgabe im Stich, stoffspezifische Trennvorgaben des europäischen und des nationalen Abfallrechts zu erfüllen. Weder erhalten die Kommunen die Befugnis, eine einheitliche Wertstoffsammlung einzuführen, noch werden dafür Anreize gesetzt. Für die Bürger bleibt die Trennung aufgrund des Produktbezugs (Verpackung - Nicht-Verpackung) weiter unlogisch. Damit ist eine weiter sinkende Bereitschaft zur Abfalltrennung zu erwarten.

Einführung kommunaler Gestaltungsrechte bleibt halbherzig

Der Gesetzgeber des Verpackungsgesetzes erkennt zwar grundsätzlich an, dass die Kommunen die Befugnis haben müssen, das Sammelsystem für Verpackungsabfälle in seinen wesentlichen Parametern - zum Beispiel Behälter und Abholrhythmus - zu bestimmen, bleibt aber leider auf halbem Wege stehen. So sollen die neuen Rahmenvorgaben zwar für die Leichtverpackungen gelten, nicht aber für Glas. Damit wird es den Kommunen weiterhin nicht möglich sein, die vielfach nachgefragten, platzsparenden und barrierefreien Unterflursysteme für sämtliche Abfallfraktionen vorzugeben.

Zusammenfassung

Das Verpackungsgesetz darf im Falle seiner Verabschiedung nicht das letzte Wort des Gesetzgebers gewesen sein. Die äußerst komplizierten Regelungen dieses Gesetzes sind nach Auffassung des VKU nicht geeignet, die ökologischen und organisatorischen Defizite der Verpackungsentsorgung zu beheben. Die kommunale Entsorgungswirtschaft fordert eine Hausmüll- und Wertstoffentsorgung aus einer Hand und eine wirkliche Produktverantwortung im Sinne eines ökologischen Produktdesigns.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Carsten Wagner, Geschäftsführer, Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(cl)

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