Verpackungsnovelle muss zügig durch den Bundesrat / BDE begrüßt Eindämmung des Trittbrettfahrertums
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft hat den Beschluss des Bundestages zur Annahme der 5. Novelle der Verpackungsverordnung begrüßt.
BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Harmening sagte: Wir sind sehr froh, dass der Bundestag unter die lange und kontroverse Debatte über die Verpackungsnovelle einen positiven Schlussstrich gezogen hat. Mit der jetzt vorliegenden Novelle der Verordnung ist ein Rahmen geschaffen worden, der auch künftig sicherstellt, dass alle Verpackungen in Deutschland von einem funktionierenden Rückgabesystem erfasst werden und somit die Umwelt nachhaltig entlastet wird.
Der BDE erwarte, so Dr. Harmening, dass nunmehr auch der Bundesrat zügig den Weg für das Inkrafttreten der Verpackungsnovelle frei mache.
Nach Ansicht von BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Harmening liege der spezielle Wert der 5. Novelle darin, dass das Trittbrettfahrertum spürbar eingedämmt werden könne. Dr. Harmening: Den ehrlichen Verpackungsentsorgern wird endlich mehr Gerechtigkeit widerfahren, da es Trittbrettfahrern dank der neuen Regelung kaum noch gelingen dürfte, sich der Zahlung von Lizenzgebühren zu entziehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE)
Gerd Henghuber, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Behrenstr. 29, 10117 Berlin
Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99
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