Verpackungsverordnung: Novelle statt Zwangspfand
(Berlin) - "Die Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH) steht als Vertragspartner im Rahmen einer dringend notwendigen Modernisierung der Verpackungsverordnung zur Verfügung". Das erklärte am 28. Februar 2002 in Berlin BDH-Generalsekretär Holger Wenzel anlässlich der für den 1. März 2002 geplanten Beratung eines Entschließungsantrags für ein Mehrwegsicherungs-Konzept im Bundesrat.
Damit erneuerte der Handel sein Angebot, als Alternative zum Zwangspfand weitreichende Leistungen zur Sicherung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen und zur Stabilisierung des Mehrweganteils zu erbringen. "Das Zwangspfand würde Wirtschaft und Verbraucher Milliarden kosten und nichts für die Umwelt bringen", kritisierte Wenzel. Erforderlich sei vielmehr eine umfassende Reform der Verpackungsverordnung, die dem veränderten Verbraucherverhalten und den neuesten Erkenntnissen über die Umweltverträglichkeit von Verpackungen Rechnung trage. So seien zum Beispiel Getränkekartons unter ökologischen Gesichtspunkten nicht schlechter zu bewerten als Mehrwegflaschen. "Der aktuelle Rückgang der Mehrwegquote ist vor allem auf die stark gestiegene Nachfrage nach Getränken in Kunststoffflaschen (PET) zurückzuführen. Für PET-Flaschen liegt jedoch noch keine ökologische Bewertung vor", betonte Wenzel. Auch aus diesem Grund wäre die Einführung eines Zwangspfandes nicht sachgerecht.
Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE)
Am Weidendamm 1a
10117 Berlin
Telefon: 030/72 62 50-65
Telefax: 030/72 62 50-69
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