Verpflichtende EU-Chatkontrolle ist vom Tisch – diesmal bitte endgültig!
(Berlin) - Der Vorschlag zur verpflichtenden Chatkontrolle der dänischen EU-Ratspräsidentschaft ist – jedenfalls vorerst – vom Tisch. Zu verdanken ist dies auch dem weiterhin stabilen Nein der Bundesregierung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich seit Jahren gegen die anlasslose Überwachung privater Kommunikation aus – und warnt vor weiteren Anläufen:
„Bei aller Erleichterung über die heutige Nachricht: Es war nicht der erste Aufschlag für eine anlasslose Massenüberwachung elektronischer Kommunikation – aber hoffentlich der letzte. Auch so wichtige und legitime Ziele wie den Kinderschutz können wir nicht mit Maßnahmen verfolgen, die gegen rechtsstaatliche Grundprinzipien verstoßen. Wir reden von einem verdachtsunabhängigen, standardmäßigen Massenscan – und damit dem Ende privater Kommunikation.
Durch die Umgehung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselungstechnologien entstehen gefährliche Lücken in der IT-Sicherheit. Das betrifft nicht nur die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, sondern ist auch ein immenses Risiko für Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wegen der Grundrechtsbedenken verwahren wir uns gegen die von den Dänen zeitgleich ins Gespräch gebrachte – abermalige – Verlängerung der aktuellen freiwilligen Chatkontrolle."
Quelle und Kontaktadresse:
																	Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520															
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