Pressemitteilung | Steuerberaterverband ThĂŒringen e.V.
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Versand von Rechnungen kĂŒnftig mit einfacher E-Mail möglich

(Erfurt) - WĂ€hrend Fachwelt und Politik derzeit ĂŒber den großen Wurf in der Steuergesetzgebung diskutieren, soll ab dem 1. Juli 2011 fĂŒr Unternehmer bereits eine große Erleichterung eintreten. Ab diesem Zeitpunkt, so sieht es der aktuelle Stand des "Steuervereinfachungsgesetzes vor", dĂŒrfen Rechnungen an den EmpfĂ€nger elektronisch, etwa per E-Mail, ohne weitere bĂŒrokratische HĂŒrden ĂŒbermittelt werden. Bedingung ist, dass der Adressat diesem papierlosen Verfahren zugestimmt hat.

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hĂ€lt die dabei von der Bundesregierung prognostizierten Einsparungen in Milliardenhöhe langfristig fĂŒr realistisch. Ferner begrĂŒĂŸt der Verband vor allem die Beseitigung der bisherigen Rechtsunsicherheit. Zwar genĂŒgte dem LeistungsempfĂ€nger bislang fĂŒr Zwecke der Umsatzsteuer bei Flug- oder Bahntickets ausnahmsweise ein PDF-Dokument. In allen anderen FĂ€llen, beispielsweise Telefonrechnungen, blieb der Vorsteuerabzug bei Versand per E-Mail ohne komplizierte elektronische Signatur versagt.

Wichtig ist beim einfachen elektronischen Rechtsverkehr ohne Signatur kĂŒnftig, dass beim EmpfĂ€nger die Echtheit der Rechnung sowie die Unversehrtheit deren Inhalts und ihre Lesbarkeit gewĂ€hrleistet sind. FĂŒr Unternehmen, die ĂŒber kein kaufmĂ€nnisches Rechnungswesen verfĂŒgen, soll hierfĂŒr im Einzelfall schon der manuelle Abgleich der Rechnung mit der Bestellung und gegebenenfalls dem Lieferschein genĂŒgen.

Der DStV weist darauf hin, dass bei wörtlicher Auslegung der EmpfĂ€nger die "Zustimmung" auch nachtrĂ€glich, unter UmstĂ€nden stillschweigend, erteilen kann. Daneben werden möglicherweise die Unternehmen dazu ĂŒbergehen, sich diese Zustimmung generell bei Vertragsschluss in den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen erteilen zu lassen.

UnverĂ€ndert geblieben sind hingegen die erforderlichen Angaben, die eine ordnungsgemĂ€ĂŸe Rechnung enthalten muss. Hier lauern in der Praxis auch weiterhin zahlreiche Fallstricke. Erleichterungen gelten diesbezĂŒglich nur fĂŒr Rechnungen ĂŒber KleinbetrĂ€ge bis 150 Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband ThĂŒringen e.V. Inge Kramer, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrerin KartĂ€userstr. 27a, 99084 Erfurt Telefon: (0361) 558330, Telefax: (0361) 5583320

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